Auszahlung trotz Verpfändung

  • Der Betroffene hat vor Anordnung der Betreuung ein Sparbuch an seine Bank verpfändet.Dies wurde im Sparbuch nicht vermerkt. Später wurde ein Betreuer bestellt. Der Betreuer wusste nichts von der Verpfändung und hat von diesem Sparbuch 1.000.--€ abgehoben. Bei der Auszahlung hat die Bank die Verpfändung übersehen.
    Jetzt hat die Bank den Fehler bemerkt und verlangt vom Betreuer die Rückzahlung der 1.000.--€.
    Zurecht ?

  • Die Bank hat die Sicherheit aufgegeben. Ihr Pech. Zurückzahlen muss der Betroffene den Kredit natürlich. Wenn er will und vor allem kann.

    Hat der Betroffene oder der Betreuer für den Betroffenen das Geld ausgegeben, ist die Sicherheit weg. Muss der Bezroffene nach dem Kreditvertrag eine Sicherheit stellen und kann dies der Betroffene jetzt nicht mehr, wird die Bank den Kredit kündigen können. Kann der Betroffene nicht zurückzahlen droht ihm Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung, eidesstattliche Versicherung, ...

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