Betreuung wird erweitert mit zusätzlichem Betreuer, wie Vergütung berechnen?

  • Hallo,

    folgender Fall:

    Betreuung besteht seit 1992 (hat Schwester der Betreuten übernommen), nun wurden mit Beschluß vom 27.01.2005 die Aufgabenkreise erweitert und ein Berufsbetreuer für diese eingesetzt (Vermögenssorge u.a.).

    Der neue Betreuer rechnet nun so ab als wäre die Betreuung am 27.01.2005 neu angeordnet worden, aber es wurden ja nur die Aufgabenkreise erweitert.

    Wie seht ihr das? bekommt er gem. § 5, 2.Alt. Stufe 2 und 3 oder die Vergütung nach Stufe 4 VBVG?

    Ich tendiere eher zu letzterem, aber andererseits wurde die Frau vermögensrechtlich noch nie betreut und alles mußte erst mal gesichtet und in die Wege geleitet werden wie bei einer neuen Betreuung.

    Vielen Dank und herzliche Grüße

    Mia

  • Es kommt auf das Datum der ersten Anordnung der Betreuung an. Nach dem VBVG ist der Umfang der Betreuung, evt. Erweiterungen der Aufgabenkreise, etc. belanglos. Hier kann meines Erachtens nur nach der niedrigsten zeitlichen Stufe abgerechnet werden.

    Der Gesetzgeber hat ein einfaches Vergütungsgesetz ohne jegliche Ausnahmen gewollt. Würdest Du jetzt im Rahmen der Rechtsprechung durch die Hintertür wieder Ausnahmen einführen (Der Beginn bei der Übernahme der Betreuung vom Berufsbetreuer soll ein anderer sein als bei der Übernahme der Betreuung vom ehrenamtlichen Betreuer oder bei Erweiterung der Aufgabenkreise beginnt die Betreuung nach dem VBVG von Neuem), unterläufst Du den Willen des Gesetzgebers.

    Wenn dem Betreuer das nicht passt, kann er ja eine Entscheidung des LG herbeiführen (soweit die 150 € erreicht werden).

  • kann mich nur anschließen. entscheidend ist das datum der ersten anordnung einer betreuung, egal welche aufgabenkreise betroffen sind.

    falls man unter dem beschwerdewert liegt (und falls es einen für die zukunft interessiert) könnte man aber mal die sofortige beschwerde wegen grundsätzlicher bedeutung zulassen, dann hat man für alle weiteren fälle was auf der hand.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!