Neuer Mindeswert für Scheidungen: 3.000 EUR

  • Kai (17.03.2005)

    Durch die Änderung beim Wert für den Versorgungsausgleich § 49 GKG auf 1.000 EUR beträgt der Mindestwert für die Ehescheidung 3.000 EUR.

    Ulf

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