Amtshilfe für Auslandszustellung der Klausel?

  • Das Jugendamt beantragt eine Rechtsnachfolgeklausel (ohne Problem) auf sich und gleichzeitig die Vermittlung der Zustellung an den Beklagten/Schuldner in der Türkei.

    Dürfen die das nicht selbst nach der ZRHO? Die Zustellung der Klausel hat ja grundsätzlich im Parteibetrieb zu erfolgen. Und das LRA könnte dann auch die Übersetzungen selbst bzw. aus dem eigenen Haushalt löhnen.

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • ohne Gewähr und aus dem Bauch heraus ;)

    Zustellungen im Parteibetrieb mit Auslandsbezug werden bei uns über die zuständige Auslandsabteilung beim Gericht gemacht (also: iche). Vermute mal, dass das dann ebenso läuft, als würde ich eine Grundschuldurkunde ins Ausland auf Betreiben der Partei zustellen. Türkei ist (noch) nicht EU. D.h. der ganze Sums muss über die Prüfungsstelle laufen. Da gibts so ein Formular, das füllst du (resp. Auslandstussi) aus und schickst das mit der kompletten Akte zur Prüfungsstelle und die sagen dir dann, was du (bzw. die Auslandstussi der Abteilung Sammelsachen) zu tun hast.

    Ich würd also an deiner Stelle die Rechtsnachfolgeklausel erteilen (sofern Voraussetzungen natürlich gegeben) und dann
    1. UmA der Auslandsabteilung im Hause zur weiteren Veranl. wegen Bl. (=Antrag auf Auslandsübersendung).
    2. Retentfrist: 2 Monate (Türkei dauert!)

    Um die Ohren kann dir das die Auslandstussi immer noch klatschen, wenn es absoluter Murks sein sollte.

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    Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne (Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn) mächtig.

  • Zustellungen in die Türkei erfolgen auf Grundlage des Haager Zustellungsübereinkommens. Nach Art. 10 des Übereinkommens sind Parteizustellungen zulässig, wenn der Mitgliedsstaat diesen Zustellformen nicht widersprochen hat. Hat die Türkei aber, guckst du hier: http://www.hcch.net/index_en.php?a…=425&disp=resdn

    Also förmliche Zustellung über AG (am Ort des Jugendamtes) und Prüfungsstelle des LG.

  • Danke, wie´s geht, wenn ich zuständig bin, weiß ich dann durch nen Blick in die ZRHO.

    @Stolli:
    Beim Lesen deiner verlinkten Seite, musste ich aber meine 5 Jahre Schulfranzösisch von ganz schön tief hervorkramen. :D

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    (Heinz Becker)

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