Anlassbeurteilung (Wegfall z. A.)

  • bin mein z.A. schon zum 1.4. losgeworden, aber nciht, weil ich herausragend bestanden hatte, sondern weil ich anrechenbare zeiten aus der vergangenheit hatte. probezeit bleibt bei mir aber unverändert bis nächstes jahr....aber dann sind es auch nur noch drei monate bis zum lebenslänglich

  • *Aufklärungs-Modus: ON*

    MWSAD, ich glaub, du meinst gar nicht mikschu, oder? :gruebel:

    #95 -> Fussel77 hat den z.A.-Wegfall und die Verbeamtung auf Lebenszeit.

    mikschu muss noch ausharren...

    *Aufklärungs-Modus: OFF*

    :D

  • Muss jetzt mal ganz blöd fragen, wollte ich schon immer mal wissen.
    Ich bin 2005 fertig geworden und noch z.A. Hab in der gesamten Zeit noch keinerlei Beurteilungen bekommen. Ist dass normal?

    Wie ist dass wenn ggf. nächstes Jahr mein z.A. wegfällt, kann ich mich dann auf ausgeschriebene Stellen bewerben (auch wenn ich weiß,dass es nichts bringt) oder muss ich warten bis ich 27 Jahre bin?

  • Muss jetzt mal ganz blöd fragen, wollte ich schon immer mal wissen.
    Ich bin 2005 fertig geworden und noch z.A. Hab in der gesamten Zeit noch keinerlei Beurteilungen bekommen. Ist dass normal?

    Wie ist dass wenn ggf. nächstes Jahr mein z.A. wegfällt, kann ich mich dann auf ausgeschriebene Stellen bewerben (auch wenn ich weiß,dass es nichts bringt) oder muss ich warten bis ich 27 Jahre bin?



    In welchem Bundesland bist du?

  • Muss jetzt mal ganz blöd fragen, wollte ich schon immer mal wissen.
    Ich bin 2005 fertig geworden und noch z.A. Hab in der gesamten Zeit noch keinerlei Beurteilungen bekommen. Ist dass normal?

    Wie ist dass wenn ggf. nächstes Jahr mein z.A. wegfällt, kann ich mich dann auf ausgeschriebene Stellen bewerben (auch wenn ich weiß,dass es nichts bringt) oder muss ich warten bis ich 27 Jahre bin?



    In welchem Bundesland bist du?



    Bin im schönen NRW. OLG Bezirk Düsseldorf.




  • Mmmh, ich weiß nur wie es in Niedersachsen ist. Da bekommt man zur Hälfte der Probezeit, nach ca. 1,2 Jahre ne beurteilung und dann noch mal nach 2,5 Jahren, wenn die Probezeit abläuft. In der Regel hat man nach 2,5 Jahren das z. A. los, wenn man mit einer bestimmten Punktzahl abschließt ist die Probezeit auch verkürzt oder wenn man unter verlängerter Probezeit eingestellt worden ist, auch länger. Probezeit kann auch verlängert werden, wenn man nach 2,5 Jahren der Meinung ist, dass du dich nicht bewährt hast.
    Wenn du dann schon bei Wegfall z. A. 27 bist, wirst du Lebzeitbeamtin. Dann wird man in Nds. irgendwann automatisch A10. Nach A10 kannst du dich dann auf die Folgestellen bewerben.

    Wie es in NRW ist, weiß ich nicht.

  • Hier ist es auch so, dass man nach der Hälfte der Probezeit eine Zwischenbeurteilung bekommt. Zum Zeitpunkt des Wegfalls des z.A.´s gibt es dann eine richtige Beurteilung.
    Auf Stellen bewerben kann man sich auch schon als z.A. Das hat mit Lebenszeit nichts zu tun. Sofern es sich jedoch um die angeblich nicht mehr existierenden Funktionsstellen handelt sieht es schlecht aus.

  • Wie ich soeben erfahren habe, gibt es hier erst zum Ende der z.A. Zeit ne Beurteilung. Die Geschäftsleiterin kam nämlich soeben zu mir und erklärte, dass LG hätte mich angefordert. :( Die wollen ne Versetzung zum 01.08. !!! Somit bekomme ich jetzt wohl doch vor der z.A.-Ende-Zeit ne Beurteilung. Denn GL hat sich schon gewährt und ich habe keine besonderen Gründe gegen eine Versetzung. Grummel. Darf ich also weiter Zivilsachen machen, diesmal beim LG.

  • Wie ich soeben erfahren habe, gibt es hier erst zum Ende der z.A. Zeit ne Beurteilung. Die Geschäftsleiterin kam nämlich soeben zu mir und erklärte, dass LG hätte mich angefordert. :( Die wollen ne Versetzung zum 01.08. !!! Somit bekomme ich jetzt wohl doch vor der z.A.-Ende-Zeit ne Beurteilung. Denn GL hat sich schon gewährt und ich habe keine besonderen Gründe gegen eine Versetzung. Grummel. Darf ich also weiter Zivilsachen machen, diesmal beim LG.



    Armes Tuck- Tuck. Aber deine Flexibilität lommt auch gut an. Und solange das LG in der gleichen Stadt oder genauso gut für dich erreichbar ist wie das AG. So what? Ich hatte auch bei Versetzung ne Beurteilung bekommen und die war sehr ok :D!

  • MWSAD: Probezeit hatte ich schon vor 2 Jahren - rechtzeitig zum 27. Geburtstag bestanden. Da es aber gaaaaar keine Stellen bei meinem letzten BL gab, hatte ich immer noch mein z.A. und natürlich noch keine Verbeamtung auf Lebenszeit. Aber nun hat es ja endlich geklappt. Im übrigen gab es nur eine Urkunde.

  • Wie ich soeben erfahren habe, gibt es hier erst zum Ende der z.A. Zeit ne Beurteilung. Die Geschäftsleiterin kam nämlich soeben zu mir und erklärte, dass LG hätte mich angefordert. :( Die wollen ne Versetzung zum 01.08. !!! Somit bekomme ich jetzt wohl doch vor der z.A.-Ende-Zeit ne Beurteilung. Denn GL hat sich schon gewährt und ich habe keine besonderen Gründe gegen eine Versetzung. Grummel. Darf ich also weiter Zivilsachen machen, diesmal beim LG.


    AG und LG in einer Stadt -> kein Problem.
    Versetzung erst zum 1.8. -> Schätz Dich glücklich! Ich hatte eine Versetzung, da hieß es: Zum 1.11. arbeiten Sie daunda. 80 km weiter ohne eigenes Auto und schlechte Verbindungen im ÖPNV ... Da musste ich schnell werden ... :(

  • Darf ich also weiter Zivilsachen machen, diesmal beim LG.


    Hoffentlich ist das LG wenigstens in der gleichen Stadt wie dein AG.



    Leider ist in LG in der Nachbarstadt. Darf jetzt ca. 50 min mit Auto fahren, vorher waren es 20 min (inkl. Parkplatzsuche).
    Hoffe auch dass die Beurteilung gut ausfällt. Meiner GL gefiel die Versetzung auch nicht, weil sie mich hier schon für neue Sachen (Nachlass + Grundbuch) eingeplant hatte. (Haben unter Rpfl. hier viele ältere Semester die auch länger krank sind und auf den entspr. Pensen sitzen.)

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