Anlassbeurteilung (Wegfall z. A.)

  • So: es ist soweit! Die Beurteilung zum Wegfall meines z. A. steht an. ich soll 20 meiner Akten raussuchen und zur Bewertung geben.
    Jetzt hab ich ein wenig Panik, weil ich ja erst seit Sept.06 ZVG und ab Dez. 06 InsO bearbeite. Demnach hab ich nicht so viele überaus tollen und herausragenden Akten, die es wert wären gezeigt zu werden. Wenn ich mich recht entsinne, hab ich erst 3 oder vier "tolle" Beschlüsse gemacht. Ansonsten ganz normale Verfahren und vier Zuschläge. In InsO hab ich bis jetzt erst vier Verfahren eröffnet und auch ansonsten nichts spektakuläres veranlasst. Was leg ich also bitte vor? Kommt es blöd, wenn ich 0815 Akten vorlege? BTW: ich hab ja sonst nichts... :oops: .

  • Ich habe immer eine Mischung aus meinem Pensum vorgelegt. Also ein paar "herausragende" Akten und ansonsten jeweils ein paar Standardfälle aus den verschiedenen Sachgebieten.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Mach dir wegen dieser Beurteilung keine allzu große Sorgen.
    Diese Beurteilung hat keinen großen Einfluss auf die späteren Beurteilungen. Es geht hier nur drum, ob du überhaupt für den Rechtspflegerberuf geeignet bist.

    Ich würde ganz einfach 20 Akten nehmen, die nummernmäßig aufeinander folgen. So kannst du argumentieren, dass du zu einer objektiven Beurteilung beitragen willst.

    Noch ein Tipp: Lass die Akten von deiner Geschäftsstelle zum Chef bringen; diese wird bestimmt vom Chef dann über dich befragt (wegen der Zusammenarbeit u.a.).

  • Kannst du denn nicht Vorgänge heraussuchen aus einem Sachgebiet, dass du vorher längere Zeit bearbeitet hast?
    Ansonsten finde ich es sehr nett von deiner Verwaltung, dass du dir deine Vorgänge auswählen darfst, die dann beurteilt werden. Bei mir ist seinerzeit der Beurteiler selber tätig geworden.

  • Das Verfahren ist nicht unüblich, ich habe es wie Ulf gehandhabt. Standard muss auch gut gemacht werden, nicht nur die spektakulären Fälle.

  • ich weiß aus hiesiger Praxis, dass auch Beurteilungskriterium ist:Zeitnahe Bearbeitung, ältere Verfahren werden vor jüngeren Verfahren bearbeitet......
    Verfahrensführung..... kann man alles aus normalgen Akten sehen... Der Tip mit den fortlaufenden Nr. finde ich mit der Begründung gut.... Na dann, auf ein baldiges "Lebenslänglich"

  • Naja, lebenslänglich bekomme ich dann ja erst in einderiviertel Jahren. Bin ja erst 25...
    dann werde ich wohl mal nen schönen 765a er raussuchen ein paar 31er oder 30 (a) und ansonsten ein bis zwei Zuschläge mit Verteilung.
    InsO hab ich noch nicht viel. Muss ich looken.
    Nee, Akten ausm ZeMa kann ich nicht nehmen, da weiß keiner mehr wann ich für was zuständig war.
    Und davor war ich an einem ganz anderen Gericht.

  • Unsere Verwaltung wolle auch keine "spektakulären" Sachen sehen - seitenlange Auseinandersetzungen mit Antragstellern werden eher negativ bewertet. Eine gute Bewertung bekommt, wer seine Sachen zügig und zur allseitigen Befriedigung abwickeln kann. Viel Spaß beim raussuchen ;) :D.

    * Was schert´s die Eiche, wenn das Schwein sich an ihr reibt! *

  • z.A.-Wegfall :gruebel: Was issen das? Gibts hier nicht. Hier sitzt man seine vollen 5 Jahre ab, egal, ob du die Probezeit nach 1,5 oder 2 Jahren bestanden hast. :daumenrun
    Wünsche dir aber trotzdem viel Glück bei der Beurteilung. :D

    Die Benutzung der Forensuche ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

    Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne (Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn) mächtig.

  • Hier beträgt die Probezeit 3 Jahre. Nach 1,5 gibts ne Zwischenbeurteilung und nach kurz vor Ablauf der Probezeit dann die Beurteilung,ob man als RPfl. geeignet ist. Wenn man dann mindestens ne 4 hat wird man sein z. A. los und darf dann als Justizinspektorin auf sein BaL warten...
    Komisch, aber ist so.
    Ich werde wohl wirklich nur so 0815 vorlegen, dann reiß ich mich auch in nichts rein.
    Zwei, drei gute Beschlüsse, wenn Schuldner mal wieder Sch... beantragt haben und dann passt das schon, denk ich. Lieber wenig Risiko eingehen und schließlich istd das ja auch unser Tagesgeschäft. Der Fall ohne wirklich große Problemchen. Davon hat man nun mal mehr!

  • Mit Deinen zarten 25 würde ich mir keinen Kopp machen. Ich habe zwar auch noch nie gehört, dass man Akten vorlegen muss, aber ich wünsche Dir viel Glück.

  • Wie wird denn bitte bei Euch beurteilt, wenn der Beurteiler keine Akten einsieht?! An irgendwas muss doch die Arbeit "gemessen" werden.
    :confused:

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
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  • @ heideröschen:

    Hab ich auch noch nie gehört, dass man Akten zur Beurteilung vorlegen muss. Bei mir hats ne Zwischenbeurteilung gegeben und dann war der z.A. weg.

    Wünsch Dir aber trotzdem viel Glück dafür :troest:



    Genau so war es bei mir auch, nach Akten wurde noch nie gefragt:gruebel: :D

  • Toi, toi, toi.
    Bei uns fragt kein Schwein nach Akten. Das kann unsere Verwaltung alles so beurteilen.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Wie wird denn bitte bei Euch beurteilt, wenn der Beurteiler keine Akten einsieht?! An irgendwas muss doch die Arbeit "gemessen" werden.
    :confused:



    Eben an der Arbeit. Wird alles zur Zufriedenheit abgearbeitet, dann gute Beurteilung. Liegen noch ewig Akten rum, dann weniger gute Beurteilung.



    genau, bei mir wurde auch festgestellt, dass ich nicht die geringsten Rückstände hatte und das wars dann auch schon;)

  • Wie wird denn bitte bei Euch beurteilt, wenn der Beurteiler keine Akten einsieht?! An irgendwas muss doch die Arbeit "gemessen" werden.
    :confused:



    Eben an der Arbeit. Wird alles zur Zufriedenheit abgearbeitet, dann gute Beurteilung. Liegen noch ewig Akten rum, dann weniger gute Beurteilung.



    Nur danach, ob noch Akten rumliegen? Das kann´s meiner Meinung nach aber auch nicht sein. Kann ja auch sonst was für Stuß verfügt oder depperte Beschlüsse gemacht haben, bloß damit die Ekelakten wegkommen. So was sollte schon geprüft werden. Und wie, wenn nicht anhand von Akten?

  • Wir sind ja nur insgesamt 50 Leute und haben untereinander ein fast "intimes Verhältnis". Nachmittags trinken wir mit einigen Richtern Kaffee. Ich dutze mich mit fast allen Richtern, unter Rpfl. sowieso. Wenn die Akten nicht liegen bleiben und das Zimmer einigermaßen o.K. ist, haben wir nichts zu befürchten. Allerdings wurde in den letzten Jahren auch keiner befördert, da wir wohl so klein sind, dass das LG uns wohl vergessen hat...

    Allerdings kann ich nicht nachempfinden, wie der Behördenleiter die Akte überprüfen will, da er doch von Dingen wie ZVG,ZV oder Strafsachen meist keine Ahnung hat.

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