Hausnummer bei Doppelhaus

  • Der Schuldner bewohnt ein Doppelhaus (gemeint: das ganze, nicht nur die eine Hälfte). Fraglich ist aber, was dort an welchem Briefkasten steht.

    Führt die Angabe "Musterstraße 1/1a" zu einer Monierung oder geht das?

  • Ich würde zwei Briefe und zwar einen an 1 und einen an 1a schicken, damit gehst du allen Querelen aus dem Weg, dann kannst du dir sicher sein: EINEN hat der Schuldner auf jeden Fall bekommen :)

  • Wenn es um Mahnungen ginge, würde ich es in der Tat so machen, aber bei zwei Mahnbescheiden... ;)




    Ist "es" weit weg von dir? Wenns um Geld geht, dann wäre mir kein Weg zu weit .. ich würde einfach spaziergehender Weise mal am Briefkasten vorbeischauen.

    Und ne EMA?

  • Ist in einem anderen Bundesland. Daß der Empfänger da (auch tatsächlich) wohnt, ist unstrittig. Es geht - um das zu präzisieren - eher darum, daß mit Tricksereien zu rechnen ist und es ja auch nicht unbedingt sein muß (aufgrund Tricksereien und/oder eines dusseligen Zustellers) nach einer nicht durchgeführten Zustellung an "Musterstraße 1" eine Neuzustellung an "Musterstraße 1a" zu beantragen.

  • Ist in einem anderen Bundesland. Daß der Empfänger da (auch tatsächlich) wohnt, ist unstrittig. Es geht - um das zu präzisieren - eher darum, daß mit Tricksereien zu rechnen ist und es ja auch nicht unbedingt sein muß (aufgrund Tricksereien und/oder eines dusseligen Zustellers) nach einer nicht durchgeführten Zustellung an "Musterstraße 1" eine Neuzustellung an "Musterstraße 1a" zu beantragen.



    Deshalb ja EMA. Da ist er gemeldet und zwar amtlich und das ist dann dein joke.

  • Ach, wie oft hab ichs schon erlebt, daß wer wo gemeldet war - und zustellbar war dann doch nix, da just dort der entsprechende Name eben nicht am Briefkasten stand.

    Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht des Versagers. (Oscar Wilde)

  • Es bleibt hier, auch wenn es um die Zustellung eines Mahnbescheides geht, nichts anderes übrig, als unter beiden Anschriften zuzustellen, um zu gewährleisten, dass formal eine korrekte Zustellung erfolgt ist. Die EMA hilft nicht weiter, da diese lediglich die gemeldete, aber nicht die tatsächliche Anschrift wieder gibt.

    Hier hilft möglicherweise jedoch eine Postanfrage weiter, da die Post AG regelmäßig die Post zustellt und der Post AG die tatsächliche Wohnanschrift bekannt sein muss.

  • Es bleibt hier, auch wenn es um die Zustellung eines Mahnbescheides geht, nichts anderes übrig, als unter beiden Anschriften zuzustellen, um zu gewährleisten, dass formal eine korrekte Zustellung erfolgt ist. Die EMA hilft nicht weiter, da diese lediglich die gemeldete, aber nicht die tatsächliche Anschrift wieder gibt.

    Hier hilft möglicherweise jedoch eine Postanfrage weiter, da die Post AG regelmäßig die Post zustellt und der Post AG die tatsächliche Wohnanschrift bekannt sein muss.



    Bin ich anderer Meinung. Wenn es bereits unter der ersten Anschrift geklappt hat, warum dann noch einmal zustellen?

  • Ich hätte es unter einer der Alternativen einfach versucht. Bei einer Doppelhaushälfte ist wohl davon auszugehen, dass dem Zusteller bekannt ist, ggf. eine Tür weiterzugehen, da der AGegn. dort wohnt.
    Oder stellt dort auch ´ne Privatfirma zu? :teufel:

  • Ich hätte es unter einer der Alternativen einfach versucht. Bei einer Doppelhaushälfte ist wohl davon auszugehen, dass dem Zusteller bekannt ist, ggf. eine Tür weiterzugehen, da der AGegn. dort wohnt.
    Oder stellt dort auch ´ne Privatfirma zu? :teufel:

    :zustimm:

    I. d. R. dürfte es für einen Zusteller kein Problem sein, bei einem Doppelhaus beide Haushälften abzuklappern. Wir haben zwar auch ab und an Ärger wegen Zustellungen, bei den irgendwas angeblich an der Adresse nicht richtig ist, aber bei Hausnummern, an denen Unterziffern oder –buchstaben fehlen, war es eigentlich noch nie ein Problem. Im Gegenteil: Häufig kommt eine ZU zurück, bei der dann noch die Hausnummer entsprechend formell berichtigt wurde. Ich sehe es insoweit wie 13.

  • Wenn ich den Ausgangssachverhalt richtig verstehe, dann bewohnt der Schuldner doch das gesamte Doppelhaus, das aber mit zwei Hausnummern versehen ist.

    Warum also nicht an "Nr.1 und 1a" adressieren, wenn der Schuldner unter beiden Hausnummern wohnhaft ist? Das wäre nicht nur naheliegend, sondern auch zutreffend.

  • @juris:
    Oh juris, in gewohnter Weise von dir, ist dein Vorschlag sicherlich wieder mal die dienlichste Lösung! :daumenrau


    Alternativ wäre noch Nr. 1 bis 1 a denkbar.

  • Wenn ich den Ausgangssachverhalt richtig verstehe, dann bewohnt der Schuldner doch das gesamte Doppelhaus, das aber mit zwei Hausnummern versehen ist.

    Warum also nicht an "Nr.1 und 1a" adressieren, wenn der Schuldner unter beiden Hausnummern wohnhaft ist? Das wäre nicht nur naheliegend, sondern auch zutreffend.



    Dann bitte aber vorher ermitteln, ob der Schuldner nicht zufälligerweise mit einem Dritten ein Untermietverhältnis begründet hat. Warum soll der Schuldner (ich gehe nach dem Sachverhalt davon aus, dass es sich hierbei lediglich um einen Privathaushalt hat und der Schuldner nicht zusätzlich Gewerberäume benötigt, für die er die 2. Doppelhaushälfte angemietet hat) zwei hinreichend große Doppelhaushälften bewohnen?

  • Warum soll der Schuldner (ich gehe nach dem Sachverhalt davon aus, dass es sich hierbei lediglich um einen Privathaushalt hat und der Schuldner nicht zusätzlich Gewerberäume benötigt, für die er die 2. Doppelhaushälfte angemietet hat) zwei hinreichend große Doppelhaushälften bewohnen?

    Also wir sind aus der Doppelhaushälfte ausgezogen, weil der Platz zu wenig wurde...:gruebel: und der Nachbar wollte nicht ausziehen, um einen Durchbruch machen zu können :D

    Auch Privatmenschen können (ab einer gewissen Familiengröße) Platz gebrauchen :strecker

  • Oder stellt dort auch ´ne Privatfirma zu? :teufel:

    Ich weiß es nicht (da anderes BL), aber die Privatfirma hat da eine Niederlassung am Sitz des LG... :teufel:

    :dankescho für die Meinungen. Ich habe jetzt "1/1a" genommen und werde der Dinge harren, die da passieren werden.

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