15 % Zinsen - zulässig?

  • Guten Morgen,
    ich habe einen Antrag auf Erlass des MB wegen einer Darlehensforderung nebst 15 % Zinsen seit 2005 zur Entscheidung vorliegen.

    Gemäß Zöller; 26. Auflage; Rn 6 § 688 ist das Mahnverfahren unzulässig, wenn der Zinssatz 12 % über dem Basiszinssatz liegt. (Der Basiszinssatz betrug in 1HJ 2005 1,21 % bzw. 1,17 % im 2 HJ und in 2006 1, 37 % bzw. 1,95 %) Liegt der vereinbarte Zinssatz wie hier höher ist das Mahnverfahren unzulässig; auch niedrige Zinsen dürfen nicht geltend gemacht werden.

    Gilt das für alle Darlehensverträge oder nur für solche nach dem VerbrKrG (jetzt §§ 491 ff BGB)? D.H. Verträge zwischen Unternehmer und Verbraucher - so lese ich das Gesetz. Ich habe hier dem Namen nach Privatleute als Ast. und Ageg. ...

  • Gilt nur für solche nach dem Verbraucher Kreditgesetz. Haben die Unten (irgendwo letzte Zeilen) die Angaben zum VerbrKG gemacht? Wenn nicht, dann kanns durchgehen, ansonsten unzulässig.

  • Gilt nur für solche nach dem Verbraucher Kreditgesetz. Haben die Unten (irgendwo letzte Zeilen) die Angaben zum VerbrKG gemacht? Wenn nicht, dann kanns durchgehen, ansonsten unzulässig.



    Häh? Wir haben in Thüringen (noch) kein maschinelles Mahnverfahren.

  • In meiner Vereinssatzung steht, Zinssatz wie Dispo. Und der liegt derzeit deutlich über 12 % Punkte über dem Basiszins. Halte ich also für zulässig, wenn er nicht sittenwidrig ist oder gegen das VerbKG oder wie das heisst genannt ist.

  • Sach ich ja. Wenns nicht gegen das VerbraucherkreditGesetz verstößt, gehts.
    Sorry, Carsten, dann würde ich vielleicht nachfragen, ob es sich um einen Kredit gem. VerbrKG handelt, oder es ganz einfach durchwinken, wenn keine Angaben diesbezüglich draufstehen.

  • So ab 20 % würde ich nachdenken, ob der Zinssatz vielleicht sittenwidrig ist. Bei 15 % kein Problem, Das nehmen vielen Banken schon für den überzogenen Dispo

  • So ab 20 % würde ich nachdenken, ob der Zinssatz vielleicht sittenwidrig ist. Bei 15 % kein Problem, Das nehmen vielen Banken schon für den überzogenen Dispo



    Habe ich auch immer so gehandhabt, war aber äußerst selten ein Problem ;)

  • VerbrKG liegt nach Deiner Schilderung nicht vor. Sittenwidrig ist die Höhe auch nicht - folglich :dafuer:

    Nur bei VerbrKG gibt es da - rischtisch erkannt - Probleme.

    Überhaupt - wozu gibt´s denn Rechtsmittel....

  • Sehr interessante Diskussion hinsichtlich der Zinshöhe.
    Vielleicht erinnert sich der eine oder die andere noch an die Hochzinsphase in den Achtzigern. Damals gab es auch die Möglichkeit, Termingeld kurzfristig zu 10 % anzulegen. Wie sich wohl jeder unschwer denken kann, waren die Darlehenszinsen entsprechend.
    Mir lagen Titel (VB) aus diesem Zeitraum vor, in denen eidgenössische Finanzgesellschaften niedliche Monatszinsen in Höhe von 2,1 bis 2.65 % beanspruchten. Die Berechnung der Jahreszinsen überlasse ich anderen.

  • Das mit den Monatszinsen hatte ich Ende der 90er Jahre auch mal in der Mahnabteilung, wollte eine Bürgerin doch glatt 10 % Monatszinsen vom Antragsgegner :eek: bei dem dezenten aber bestimmten Hinweis darauf, dass dies 120 % Jahreszinsen wären und damit weit im Wucherbereich, lenkte sie ein . . . auf Jahreszinsen in Höhe von 10 % ;)


  • Überhaupt - wozu gibt´s denn Rechtsmittel....



    keine Ahnung :D ;)



    Waaaaas? Gegen einen Mahnbescheid gibt es ein Rechtsmittel? Das muss aber neu sein. Seit dem 1.1.07? :confused:




    Na da haben wir ja jetzt den :klugschei er der Woche gefunden :D

    Aber damit Du Dich besser fühlst - ja Du hast Recht!!! RECHT!!! RECHT!!!
    :wiekonnte

    Allerdings - ob ich den Widerspruch jetzt RM nenne oder nicht - :pueueh:

    Um zur Diskussion zurück zu kommen. Teilwiderspruch gg. die Zinsen einlegen ist gute Übung der Agg. - also im Zweifel akzeptieren.

    Mein Antragsrekord waren mal - im maschinellen - 12% Zinsen täglich! Die Diskussion am Telefon hat gedauert.... Die Ast.´in wollte unbedingt das es so eingetragen wird und lies sich erst auf Androhung von Zurückweisung hin eines besseren belehren.

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