Beratungshilfe und Maßregel

  • @ diabolo: Die Standardinhalte meiner Beschlüsse kennst du ja bereits. Ich habe sie nur mit ein bißchen Sachverhalt und rechtlicher Würdigung zum jew. Einzelfall unterfüttert. Übersenden lohnt daher nicht, zumal der Richter immer nur (bzw. Gott sein Dank) schreibt "wird die Erinnerung aus den zutreffenden und umfachgreichen Gründen des Zurückweisungsbeschlusses und der Nichtabhlifeentscheidung zurückgewiesen".

    @ da silva: Pensionierung ? Würde ich sofort machen, leider muss ich voraussichtlich noch (wenn ich optimistisch von einem Pesionsalter von 67 ausgehe) 37 Jahre arbeiten. Die haben also noch lange was von mir.

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

    Einmal editiert, zuletzt von Ernst P. (23. Juli 2009 um 10:00)

  • @ diabolo: Die Standartinhalte meiner Beschlüsse kennst du ja bereits. Ich habe sie nur mit ein bißchen Sachverhalt und rechtlicher Würdigung zum jew. Einzelfall unterfüttert. Übersenden lohnt daher nicht, zumal der Richter immer nur (bzw. Gott sein Dank) schreibt "wird die Erinnerung aus den zutreffenden und umfachgreichen Gründen des Zurückweisungsbeschlusses und der Nichtabhlifeentscheidung zurückgewiesen".

    @ da silva: Pensionierung ? Würde ich sofort machen, leider muss ich voraussichtlich noch (wenn ich optimistisch von einem Pesionsalter von 67 ausgehe) 37 Jahre arbeiten. Die haben also noch lange was von mir.



    Ich dachte auch nicht inhaltlich, sondern zur Vervollständigung der Sammlung nach Themengebiet!

  • Hallo, ich setzte meine Frage mal hier drunter, weil es auch um Beratungshilfe bezüglich Maßregel geht. Ich hab einen Antrag auf Beratungshilfe vorliegen, wo die BerH bezüglich Lockerungen im Vollzug erteilt werden soll. Bei Strafsachen bin ich ohnehin immer total unsicher... eigentlich würde ich sagen nein, denn wenn schon bei der Maßregeleinrichtung gefragt wurde und die sagen nein, dann werden die doch ihre Gründe haben. kann ich dann noch BerH bewilligen, damit die Einrichtung dem Anwalt nochmal erklärt warum es keine Lockerung gibt? Stehe auf dem Schlauch :(
    Danke für eure Hilfe!

  • Strafvollzug (anders als Strafvollstreckung) sind keine Strafsachen, sondern Verwaltungssachen. Und mit dem Argument - die werden schon ihre Gründe haben - kriegst Du ja alles abgebügelt.

    Die Frage ist vielmehr, ob schon ein Antrag gestellt wurde und eine rechtsmittelfähige Ablehnung vorliegt.

  • Strafvollzug (anders als Strafvollstreckung) sind keine Strafsachen, sondern Verwaltungssachen. Und mit dem Argument - die werden schon ihre Gründe haben - kriegst Du ja alles abgebügelt.

    Die Frage ist vielmehr, ob schon ein Antrag gestellt wurde und eine rechtsmittelfähige Ablehnung vorliegt.

    Oha.. okay! Danke erstmal für die Klarstellung.

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