Beratungshilfe und Maßregel

  • Fällchen:

    Finanzielle Voraussetzung sind erfüllt.

    Ast. befindet sich gem. § 63 StGB (Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus) im Maßregelvollzug. Inzwischen ist durch Gutachten festgestellt worden, das nicht die seelische Störung, sondern eine Suchtproblematik im Vordergrund stand/steht.
    Der Ast. möchte daher unter Anwendung von § 67a StGB künftig den Maßregelvollzug nach § 64 StGB (Unterbringung in einer Erziehungsanstalt)ableisten.
    Die ist ist vorliegenden Fall ohne weiteres möglich, da die Einrichtung in der er sich aufhält, beide Maßregelvollzüge "anbietet".

    Der Ast. möchte jedoch ferner, dass die Dauer des Maßregelvollzugs den gesetztlichen Bestimmung des § 64 StGB angepasst wird. Dies ist nicht möglich. Das dies nicht möglich ist, hat der RA dem Ast. mitgteilt.
    Alternative käme nur ein Wiederaufnahmeverfahren in Betracht, welches aus diversen Gründen jedoch nicht betrieben werden soll.

    Für die Auskunft an seinen Mandanten, dass die Anpassung der Dauer des Maßregelvollzugs an § 64 StGB nicht möglich ist, wird BerH beantragt. U.a. wird vorgetragen, dass der Ast. einen neutralen anwaltlichen Rat benötigte. Diesen Rat, so der Vortrag des RA, hätte weder die StA noch ein "Angehöriger" der Klinik leisten können.

    Ich sehe das anders.

    Frage in die imaginäre Runde: Ist BerH für den o.g. erteilen anwaltlichen Rat zu erteilen oder nicht? Die mir vorliegende Rechtsprechung bzgl. BerH bei Strafvollstreckung ist insoweit nicht sehr aussagekräftig.

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

    Einmal editiert, zuletzt von Ernst P. (23. Juli 2009 um 09:59)

  • Gewagte These, daß es für eine Auskunft (Anpassung der Vollzugsdauer), die sich unmittelbar aus dem Gesetzeswortlaut ergibt, neutralen Rats bedarf. Auch wenn ich hier schon anderweitig angemerkt habe, daß ich die Verweisung auf Behördenauskünfte mitunter für zu weit ausgedehnt halte: in dem Fall würde ich es nicht so sehen, da es sich m.E. nur um eine Auskunft zur Rechtslage handelt (gilt ebenso für die Auskunft bzgl. des Wiederaufnahmeverfahrens).

  • Wie wird das gehandhabt, wenn die Strafvollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe läuft und ein RA für den Verurteilten Beratungshilfe beantragt mit der Begründung, aus dem Schreiben der STA ergebe sich nicht der Hinweis auf Gnadenhilfe ?

  • Wenn ein Verurteilter ein Brief an den Ministerpräsidenten , bzw auf Bundesebene an den Bundespräsidenten richtet und trotz rechtskräftig anerkannter Strafe von der Vollstreckung der Strafe abgesehen werden kann, wenn der Ministerpräsident, bzw. Bundespräsident das zulässt.

  • @Simone:

    Alles klar, ich hatte bei der Frage in #6 gedacht, daß es irgendwas mit einem unterlassenen Hinweis auf die Abwendung der Vollstreckung durch gemeinnützige Arbeit zu tun hat, wobei mir der Begriff "Gnadenhilfe" in dem Zusammenhang nichts sagte.

    Gibt es denn überhaupt eine Verpflichtung, auf Gnadenhilfe hinzuweisen? Ich habe es jetzt zugegebenermaßen nicht nachgeschaut, kann es mir aber irgendwie auch nicht recht vorstellen, denn diesbzgl. geht es ja eigentlich um (absolute) Ausnahmen vom Regelfall.

  • Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht, manche STA´s haben jedoch in ihrem Musterschreiben einen Hinweis darauf.

    Ich weiß alllerdings gar nicht, ob das bei geringen Strafen wie im vorliegenden Fall überhaupt mit der Gnadenhilfe geht.

  • Gnadenhilfe ? Ich kenne a) das Gnadenverfahren -> hierüber entscheidet je nach dem der LostA oder das JuMi oder aber eine Petition.

    Auch hier ist nirgends ein fall der BerH erkennbar. Bei einerEFS befreit Zahlung! Oder aber gemeinnützige Arbeit. Auch sonstige Gesuche kann die Partei jederzeit an die Vollstreckung stellen. Ein RA ist dazu nicht notwenig - zumahl sich hier letztendlich eh kein RA auskennt. Ich habe in meiner Zeit niemals ein RA gesehen der sich in Strafvollstreckungsrecht auskent. Die haben dann immer bei uns ( damals STA ) angerufen mit den Worten :" Ich kenne mich da nicht aus, was könnten wir den machen"......


    Also wozu hier ein RA ?

  • :zustimm:

    Sofern keine Verpflichtung besteht auf die Möglichkeit des Gnadengesuchs hinzuweisen, ist das entsprechende Schreiben (?) der StA weder inhaltlich falsch noch angreifbar. Der VU kann sich dann im Wege der BerH auch nicht mit Erfolg darauf berufen, das andere StAs den Hinweis (überflüssigerweise) mit in das Schreiben aufnehmen.

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • Gegen meine Zurückweisung wurde Erinnerung eingelegt. Dieser hatte ich nicht abgeholfen und die Sache dem Richter vorgelegt. Heute bekomme ich die Akte zur Kenntnis, dass die Erinnerung zurückgewiesen wurde. Strike !

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • Gegen meine Zurückweisung wurde Erinnerung eingelegt. Dieser hatte ich nicht abgeholfen und die Sache dem Richter vorgelegt. Heute bekomme ich die Akte zur Kenntnis, dass die Erinnerung zurückgewiesen wurde. Strike !



    Die Benennung im nächsten Rechtspfleger ist Dir gewiss. :D




    ... in der Fußnote ...

  • Gegen meine Zurückweisung wurde Erinnerung eingelegt. Dieser hatte ich nicht abgeholfen und die Sache dem Richter vorgelegt. Heute bekomme ich die Akte zur Kenntnis, dass die Erinnerung zurückgewiesen wurde. Strike !



    Die Benennung im nächsten Rechtspfleger ist Dir gewiss. :D



    ... in der Fußnote ...



    Gemeinsam in einer Fußnote mit diabolo

  • Schön wär`s... Wäre mir eine Ehre.

    P.S.: habe heute ings. vier Akten vom Richter zurückbekommen in denen er mich bestätigt hat (bevor die Frage kommt: Nein, und keine in der er mich aufgehoben hätte).

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."



  • Tschakkaaaaaaaaaaa! Ich drück Dir die Daumen. Fühle mich gelegentlich da etwas einsam :D . Kannst mir die Entscheidung zusenden ?!?!?!

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