Zustellung in die USA

  • Hallo Ihr, ich habe ein Zustellungsersuchen in die USA :cowboy: und mir ist auch bekannt, dass Zustellungen grundsätzlich über den PFI erfolgen.
    Die zuständige Richterin hat verfügt, dass ich das Ersuchen an die deutsche Auslandsvertretung schicken soll zur Zustellung, weil die Antragstellerin PKH hat und die Zustellkosten zu hoch wären. Hat jemand Erfahrung, ob das (noch) möglich ist?
    Ich müsste dass dann an die Botschaft schicken?:gruebel:

    Hilfe...

  • Zitat

    PFI

    :confused: :confused: :confused:

    Da schauste mal einfach in die ZRHO, Länderteil unter Vereiniget Staaten von Amerika.

    Der dort zuständige Dienstleister hat auch eine Internetpräsenz. Kostet glaube ich 85 US$, was bestimmt günstiger ist als den berittenen Boten der Boschaft laufen zu lassen.

    Im Übrigen dürfte Frau Richterin das selbst zu erledigen haben oder es der Geschäftstelle verfügen.
    Aber das war vermutlich schon immer so, stimmt´s? :cool:

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • Also wir haben in den USA im vereinfachten Unterhaltsverfahren schon mal mit so einer rosa Zustellkarte (keine Ahnung wie das Ding korrekt heiß, auf meiner SE ist keiner mehr da) zugestellt . . .

  • rosa Karte = Einschreiben mit internationalem Rückschein. :D
    Ist im übrigen wohl möglich, aber wenig erfolgversprechend. Der Weg über die PFI ist zwar umständlicher aber bringt in 90% der Fälle einen Zustellungserfolg.

    Mir ist rätselhaft, wieso du das Ding auf dem Tisch hast. Bist du die Auslandsabteilung in eurem Haus?
    Mit Einschreiben IR ist es wohl von der Geschäftsstelle selbst zu veranlassen. Ansonsten via Prüfungsstelle beim LG. (*wink*@Kummertante;))

    Die Benutzung der Forensuche ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

    Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne (Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn) mächtig.

  • rosa Karte = Einschreiben mit internationalem Rückschein. :D
    Ist im übrigen wohl möglich, aber wenig erfolgversprechend. Der Weg über die PFI ist zwar umständlicher aber bringt in 90% der Fälle einen Zustellungserfolg.

    Mir ist rätselhaft, wieso du das Ding auf dem Tisch hast. Bist du die Auslandsabteilung in eurem Haus?
    Mit Einschreiben IR ist es wohl von der Geschäftsstelle selbst zu veranlassen. Ansonsten via Prüfungsstelle beim LG. (*wink*@Kummertante)



    Aha, :dankescho li li, so heißt das hübsche Kärtchen also ;) bei uns hat die Zustellung geklappt :D

  • Der Weg über die PFI ist zwar umständlicher aber bringt in 90% der Fälle einen Zustellungserfolg.

    PFI beauftragt wohl, soweit mir bekannt, mit der Ausführung der Zustellung u.a. den örtlichen Sheriff oder die US Marshals. :cool:

  • Danke für eure Hilfe, ja ich bin hier im Hause Prüfstelle. Und ich denk ich schick es über den PFI zur Zustellung. Das klappt nach meiner Erfahrung immer noch am besten.

  • Verena ???

    Ich hab den Thread erst jetzt gesehen und kann nur sagen :confused:
    Meine Richter sind froh, wenn ich denen die Auslandssachen fertig vorlege. Nix hier mit ´reinpfuschen ....
    Ansonsten: bei PKH ist höchstens die grenzüberschreitende PKH möglich. Soweit ich weiss geht das aber bisher erst in den EU-Ländern und mehr schlecht als recht.
    Darüber hinaus sollte auf jeden Fall die Firma genutzt werden, da es ansonsten (ich betätige mich jetzt mal als Hellseher) mit der Botschaft Probleme geben wird .
    Ergo: alles wie immer, nichts ändern, notfalls kurzes Gespräch mit der Richterin

  • Stimmt. Die sind vorher als Vorschuss vom A-Steller zu erfordern. Über PFI ist unheimlich umständlich, aber bringt, wie oben schon mal gesagt, bei mir mehr Erfolg als mit Einschreiben m. IR

    Die Benutzung der Forensuche ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

    Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne (Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn) mächtig.

  • PFI klappt bei uns ganz gut. Rückscheine sind bei uns bislang nicht ein einziges Mal zurückgekommen. Hab meine Kollegen extra gebeten, mir dass mitzuteilen, weil meine Justizverwaltung mal ein Feedback haben will.
    Mit den Auslandsvertretungen ist das ja so ein Problem. Nachdem das AA im letzten März diesen blöden Runderlass rausgegeben hat, dass sich die Auslandsvertretungen aus den Zustellungen raushalten sollen, weil es zu teuer und zuviel Arbeit ist, bekomm ich die meisten Sachen zurück. Find ich sowas von albern, gerade wenn der Empfänger Deutscher ist. Stattdessen muss ich immer gleich Übersetzungen und den ganzen Schnulli anleiern....ärgerlich.

  • Hallo, mal ne ganz blöde Frage: Wenn Ihr mit Einschreiben mit Rückschein zustellt, laßt Ihr dann alle Dokumente übersetzen?:oops:

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