Ehemündigkeit: Antrag vor 16?

  • Hallo!

    Ich hab vorhin einen Antrag auf Feststellung der Ehemüdigkeit abwim..., nein, auf Mai verschieben können, da die Antragstellerin erst 15 ist, und das mit dem § 1303 II BGB begbründet.
    Nicht dass der Richter den Antrag sozusagen als verfrüht zurückweist.

    Aber strenggenommen hätte man das Verfahren schon jetzt beginnen können. Nur die Entscheidung darf erst nach Vollendung des 16. Lebensjahres fallen.
    Oder seh ich das falsch?

  • Zitat von Stefan
    Zitat von dasjott

    Antrag auf Feststellung der Ehemüdigkeit


    :2weglach: :2weglach: :2weglach: He, neue Betätigungsfelder erschließen sich uns!!;)



    Das ist dann die Vorstufe zur Scheidung : Ohne vorherige Feststellung der Ehemüdigkeit keine Scheidung mehr ! :teufel:

  • War das Mädel denn schwanger, oder sollte sie von ihren Eltern aus verheiratet werden?

    Alles schon gehabt:
    - Sie 16 mit dickem Bauch und Er über 30
    - Sie 16 und "Verlobter" in der Türkei, der mit Touristenvisum nächsten Monat zu Besuch kommt; natürlich vorher noch nie gesehen.

  • Zitat von dasjott


    Aber strenggenommen hätte man das Verfahren schon jetzt beginnen können. Nur die Entscheidung darf erst nach Vollendung des 16. Lebensjahres fallen.
    Oder seh ich das falsch?



    In der Kommentierung habe ich nichts dazu gefunden, wüsste auch keinen grund, der gegen einen früheren Beginn ab 15 1/2 oder so spricht. Bei den ganzen erforderlichen Anhörungen, von denen im Kommentar die rede war, muss man wohl auch vorher anfangen, wenn man vor dem 18. Lebensjahr fertig sein will :)

  • Zitat

    Bei den ganzen erforderlichen Anhörungen, von denen im Kommentar die rede war, muss man wohl auch vorher anfangen, wenn man vor dem 18. Lebensjahr fertig sein will :)


    Bei einigen Verfahren hilft wirklich nur: Schieben bis zur Volljährigkeit, gerade wenn der Touch der Verheiratung im Raum steht. Da können die Richter dann (glücklicherweise) sehr kreativ sein.

  • Zitat von Stefan
    Zitat von dasjott

    Antrag auf Feststellung der Ehemüdigkeit


    :2weglach: :2weglach: :2weglach: He, neue Betätigungsfelder erschließen sich uns!!;)




    Manche Schreibfehler sind wirklich großartig... :D

    Nach Verheiratung sah's nicht aus, aber dennoch kanns nicht schaden, wenn die sich das nochmal 3 Monate durch den Kopf gehen läßt...

  • Zitat von Manfred

    Schieben bis zur Volljährigkeit



    :gruebel:
    Wie´n das?
    Wer, wie, wann, wo und was?
    Ist hierfür eine Nebentätigkeitsgenehmigung erforderlich?

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