"RM-Frist" bei Vorbescheid

  • Hallo Mitstreiter(innen)!

    Da das Vorbescheidsverfahren ja leider noch immer nicht gesetzlich normiert ist, interessiert mich mal, wie lang Ihr die "RM-Frist" bei Vorbescheiden ansetzt.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • 2 Wochen und dann Notfristanfrage beim Landgericht.

    In meinen Vorbescheiden steht:
    [FONT=Tms Rmn,Times New Roman]"Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von 2 Wochen Beschwerde bei dem Amtsgericht X oder bei dem Landgericht Y eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Nach Ablauf der Frist wird die Genehmigung wie angekündigt erteilt werden."
    [/FONT]

  • 2 Wochen und dann Notfristanfrage beim Landgericht.

    In meinen Vorbescheiden steht:
    [FONT=Tms Rmn,Times New Roman]"Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von 2 Wochen Beschwerde bei dem Amtsgericht X oder bei dem Landgericht Y eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Nach Ablauf der Frist wird die Genehmigung wie angekündigt erteilt werden."[/FONT]



    Bei uns sind es auch 2 Wochen und unser Text sieht fast genauso wie der bei Bella aus.

    Trenne dich nie von deinen Illusionen und Träumen. Wenn sie verschwunden sind wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben zu leben.

    (Mark Twain)

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  • "Landgericht" gilt doch aber nicht für F-Sachen, oder!? Da müsste es doch "Oberlandesgericht" heißen, oder bin ich auf dem Holzweg?!?
    :gruebel:

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • "Landgericht" gilt doch aber nicht für F-Sachen, oder!? Da müsste es doch "Oberlandesgericht" heißen, oder bin ich auf dem Holzweg?!?
    :gruebel:



    Nö, kein Holzweg. Bei F-Sachen muss dann OLG eingesetzt werden.

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    (Mark Twain)

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