Hallo Mitstreiter(innen)!
Da das Vorbescheidsverfahren ja leider noch immer nicht gesetzlich normiert ist, interessiert mich mal, wie lang Ihr die "RM-Frist" bei Vorbescheiden ansetzt.
"RM-Frist" bei Vorbescheid
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2 Wochen und dann Notfristanfrage beim Landgericht.
In meinen Vorbescheiden steht:
[FONT=Tms Rmn,Times New Roman]"Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von 2 Wochen Beschwerde bei dem Amtsgericht X oder bei dem Landgericht Y eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Nach Ablauf der Frist wird die Genehmigung wie angekündigt erteilt werden."
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2 Wochen und dann Notfristanfrage beim Landgericht.
In meinen Vorbescheiden steht:
[FONT=Tms Rmn,Times New Roman]"Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von 2 Wochen Beschwerde bei dem Amtsgericht X oder bei dem Landgericht Y eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Nach Ablauf der Frist wird die Genehmigung wie angekündigt erteilt werden."[/FONT]
Bei uns sind es auch 2 Wochen und unser Text sieht fast genauso wie der bei Bella aus. -
2 Wochen
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"Landgericht" gilt doch aber nicht für F-Sachen, oder!? Da müsste es doch "Oberlandesgericht" heißen, oder bin ich auf dem Holzweg?!?
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Bei uns auch: Wie bei Bella zwei Wochen Rechtsmittelfrist bei Vorbescheid, unsere Belehrung ist quasi wortgleich.
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"Landgericht" gilt doch aber nicht für F-Sachen, oder!? Da müsste es doch "Oberlandesgericht" heißen, oder bin ich auf dem Holzweg?!?
Nö, kein Holzweg. Bei F-Sachen muss dann OLG eingesetzt werden.
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