Eine "Unterschrift" unter bestimmende Schriftsätze (§ 130 VI ZPO) kann nicht mit Faksimile-Stempel erfolgen.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 05.08.2009, 10 AZR 692/08
Der Anwalt hatte u.a. damit argumentiert, dass ein Computerfax mit eingescannter Unterschrift ja auch zulässig sei, obwohl es nicht mehr Gewähr für die Identität des Unterzeichners biete.