Fristwahrende und nichtfristwahrende Faxe

  • Was das LG Hamburg in seinem Briefkopf unter einem "fristwahrenden Fax" versteht, habe ich mich auch schon gefragt:

    Seit wann gibt es bei einem Gericht "fristwahrende Telefaxe" und "nicht fristwahrende Telefaxe"? 

    Weiterlesen: Blog-Beitrag von RA Kremer vom 14.11.2005

  • Ob eine Frist gewahrt ist oder nicht, richtet sich bei Telefaxen nach der Uhrzeit der Empfangsgeräte. Ich denke mal, das LG will dadurch darauf hinweisen, das die Uhrzeit bei den angegeben Faxnummern auf jeden Fall richtig ist. Das muß nicht bei allen Fax Geräten, die irgendwo rumstehen so sein.

  • Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es 2 Fax-Kategorien geben soll, eben bereits aus dem Grund des Besetztseins. Wir haben in verschiedenen Abteilungen eigene Faxe neben dem "Hauptfax" in der Wachtmeisterei. Dass irgendwelche Fristablaufsbedingungen bezüglich der Geräte existieren, habe ich noch nie gehört.
    Sollte sich die Vermutung von Stefan bewahrheiten, dann halte ich den Briefkopfzusatz schlichtweg für irreführend und schwachsinnig! Faxeingang ist Faxeingang!
    Fehlt nur noch, dass der Eingangsstempel der Poststelle für gültig erklärt wird, derjenige der Geschäftsstelle nicht...

    Ideen gibt´s immer wieder,
    do legst di wahrlich nieder! [Blockierte Grafik: http://www.cosgan.de/images/smilie/frech/e040.gif

  • Ganz so sehe ich das gerade bei zusätzlichen Telefaxgeräten nicht. Die könnten beispielsweise nach Dienstschluss abgeschaltet sein und durch den Vermerk will das Gericht sicher erreichen, dass Telefaxe möglichst nur unter der "offiziellen" Faxnummer eingehen. Eine Partei soll sich dann wohl nicht darauf berufen können, das (abgeschaltete) Faxgerät habe nicht funktioniert und deshalb wäre keine rechtzeitige Übersendung möglich gewesen. Ein weiterer Grund könnte auch sein, dass die Zusatzgeräte keinen Speicher (beispielsweise bei leerem Papierfach) haben. Es wäre auch problematisch, wenn die verschiedensten Faxnummern in Umlauf sind und die Zusatzgeräte einfach unter einen anderen Anschluss verlegt werden.

  • Also, zu dem Handling anderer Gerichte ist mir nichts bekannt. Bei uns ist es so, dass sämtliche Faxgeräte 24 Stunden durchlaufen und auch mit ausreichend Papier versorgt werden. Wenn die Geräte teilweise abgeschaltet werden, wovon ich nicht ausgegangen bin, dann ist ein Hinweis auf das betriebsbereite Faxgerät natürlich sinnvoll, vor allem wenn z.B. den RAen mehrere Faxnummern bekannt sind, von denen einige nur in Teilzeit gelten.

  • Von einem Nur-Gast ist mir der Link zur



    zugetragen worden.

    Ich kann daraus nicht so recht lesen, dass ein Fax an eine LG-Kammer für Handelssachen nicht auch fristwahrend auf dem Fax einer LG-Strafkammer eingehen kann. Bei den AGs kann sich der Absender wohl einfach (irgend)ein Faxgerät aussuchen.


  • Tja, nun haben wir den Salat... wir haben Revision (StrafR) eingelegt, die auch gefaxt, aber natürlich prompt an die falsche Nummer (muss wohl noch so im PC gewesen sein)

    nun hat das LG mit Beschluss die Revision zurückgewiesen, weil sie erst einen Tag später eingegangen ist (ich habe sie nicht am gleichen Tag per Post geschickt, weil ichs erst um 19 Uhr gefaxt hab und da ist die Post ja schon weg), die sehen das offenbar so, dass das erst am nächsten Tag "entdeckt" wurde..

    Meinungen dazu? das Fax hat ja funktioniert.. Grr

  • Hier sind m.E. zwei Probleme zu unterscheiden:

    1. Durch eine gerichtsinterne Regelung oder auch eine Allgemeinverfügung des Justizministeriums (wie in Hamburg) kann nicht definiert werden, wann Rechtsmittel und andere Schriftsätze im Sinne der Prozeßordnungen bei Gericht als eingegangen gelten. Sind Schriftsätze innerhalb einer gesetzlichen Frist in die Verfügungsgewalt des Gerichts gelangt, dann ist die Frist gewahrt, auch wenn sie bei einem als nicht fristwahrend definierten Faxgerät eingegangen sind (oder, um ein Parallelbeispiel zu bilden: bei der Geschäftsstelle einer unzuständigen Abteilung abgegeben wurden). Das haben wir so auch bei Erlaß der Hamburger "Fax-AV" mit der Justizbehörde besprochen. Die Gerätelisten in der FAX-AV haben insoweit also nur empfehlenden Charakter. Eine Ausnahme gilt nur für folgenden Fall: Faxgeräte, die auch für ein anderes Gericht als dasjenige Gericht, in dem sie aufgestellt sind, fristwahrend sein sollen, werden dies nur bei entsprechender behördlicher Anordnung - in Hamburg durch die besagte Allgemeinverfügung. So gibt es z.B. Faxgeräte in der "Gemeinsamen Annahmestelle", die organisatorisch dem Amtsgericht Hamburg-Mitte zuzuordnen ist. Die dort eingehenden Faxe gelten aber aufgrund der AV auch für viele andere Gerichte als fristwahrend.

    2. Das von Pepsi aufgeworfene Problem ist noch ein anderes: Das dort genannte Faxgerät ist an sich fristwahrend - wenn man denn sicher wüßte, dass das Fax dort vor Mitternacht eingegangen ist. Hierfür genügt aber nicht der Zeitaufdruck auf dem Fax selbst, da dieser vom Absendergerät stammt und grundsätzlich manipulierbar ist. Die tatsächliche Eingangszeit ist im Prinzip anhand der Fax-Protokolle des Empfangsgerät feststellbar. Sofern diese (weil auf dem "nicht fristwahrenden" Faxgerät an sich keine Eingänge erwartet werden) jedoch nicht aufbewahrt werden, dann dürfte der Einsender das Nachsehen haben.

  • @GC : zum Thema "Gemeinsame Annahmestelle" : Was mich schon immer ´mal interessiert hat :

    Gelten a) sämtliche Faxe und/oder b) Schriftstücke/Anträge, die bei der gemeins. Annahmestelle eingehen, mit dem Tage des Eingangs auch bei den angeschlossenen Gerichten als eingegangen (relevant neben Fristwahrung auch für Zinsbeginn bei KF-Anträgen) ?

    Irgendwie nimmt die eine Hälfte der Kollegen den Tag des Eingangs bei uns und die andere Hälfte den Tag des Eingangs bei der gemeinsamen Annahmestelle als "Eingang" i.S.v. § 104 ZPO.

    the bishop :kardinal:

    NOBODY expects the spanish inquisition !

  • Wir haben neuerdings für AG und LG auch eine gemeinsame Postannahmestelle (Service-Point). Es gilt nach meiner Ansicht bei der gemeinsamen Annahmestelle auch deren Eingangsstempel.

  • 13 : In Hamburg haben wir ein besonderes Amtsgerichts-System (das. AG Hamburg und die u.g. "angeschlossenen Gerichte").

    Im Gegensatz zu Berlin, wo die Gerichte tatsächlich Mitte, Tempelhof-Kreuzberg etc. heißen (und nicht "Berlin-Schöneberg"), heißen unsere Gerichte "Hamburg- ..." (Altona, Barmbek, Bergedorf, Blankenese, Harburg, St. Georg bzw. Wandsbek).

    Es herrscht eine gewisse Unsicherheit, was nun "gemeinsam" im Sinne der gemeinsamen Annahmestelle bedeutet. In der o.g. AV (#6) finde ich auch nichts so recht, dass die Faxe am Eingangstag dort als beim angeschlossenen Gericht eingegangen gelten ?!?

    the bishop :kardinal:

    NOBODY expects the spanish inquisition !

  • Zitat von the bishop


    Gelten a) sämtliche Faxe und/oder b) Schriftstücke/Anträge, die bei der gemeins. Annahmestelle eingehen, mit dem Tage des Eingangs auch bei den angeschlossenen Gerichten als eingegangen (relevant neben Fristwahrung auch für Zinsbeginn bei KF-Anträgen) ?



    Mein Tipp:

    zu a) Nach I. 1 und IV. 1 der AV kann mit Amtsgericht Hamburg eigentlich nur das Amtsgericht Hamburg(-Mitte) gemeint sein.

    zu b) sind die jeweiligen Stadtteilstempel maßgebend.

  • Ich hatte das so verstanden, dass z.B. beim AG HH-Mitte eine "zentrale" Posteingangsstelle ist (gemeinsame Annahmestelle) und dort dann die Post weiterverteilt wird, eben weil die anderen Gerichte "angeschlossen" sind. Aber mit unserem Eingangssystem ist das wahrlich nicht vergleichbar, so dass ich letzten Endes auch so --> :nixweiss: dastehe...

  • dann bin ich eben der Zeuge, der das um 19:26 gefaxt hat

    es kann ja wohl nicht sein, bloß weil ich die falsche Faxnummer genommen habe und diese in irgendeinem Hinterzimmer landet und die dort das Protokoll nicht aufbewahren... Grr

    im Übrigen, was nützt mir das Protokoll des Gerichts, wenn z.B. unser Fax keine Nummer übermittelt!? ;)

  • Zitat von 13


    Ich hatte das so verstanden, dass z.B. beim AG HH-Mitte eine "zentrale" Posteingangsstelle ist (gemeinsame Annahmestelle) und dort dann die Post weiterverteilt wird, eben weil die anderen Gerichte "angeschlossen" sind.



    Das "angeschlossen" hat eigentlich mehr verwaltungsinterne Auswirkungen zB im Hinblick auf eine übergeordnete Verwaltung für zentrale Aufgaben.

    Verfahrensrechtlich nach ZPO, FGG etc. handelt es sich um selbstständige Amtsgerichte.

  • Zitat von Pepsi



    es kann ja wohl nicht sein, bloß weil ich die falsche Faxnummer genommen habe und diese in irgendeinem Hinterzimmer landet und die dort das Protokoll nicht aufbewahren... Grr



    Und wenn es ein ganz falscher Empfänger ist? Der Eingang bei dem Gericht ist von den Beteiligten sicher zu stellen. Es ist schon erstaunlich, daß wieder einmal die Gerichte für die Fehler der Beteiligten herhalten sollen.

  • das sollen sie ja gar nicht, nur die nummer war wohl irgendwie noch im PC so gespeichert und aufm Briefkopf steht sie ja auch drauf.. ich finde die sollten das nicht fristwahrend etc. wieder abschaffen.. eine Faxnummer reicht völlig

  • Wenn die besagte Fax-Nr. zeitnah auf dem Briefkopf des Gerichts als fristwahrendes Fax ausgewiesen wurde, kann eine kurzfristige Änderung m.E. den Beteiligten m.E. nicht zum Nachteil gereichen.

    Allerdings verstehe ich dies

    Zitat von Pepsi

    im Übrigen, was nützt mir das Protokoll des Gerichts, wenn z.B. unser Fax keine Nummer übermittelt!?

    nicht ganz, weil man sich damit doch bei einem Wiedereinsetzungsfall den Nachweis der rechtzeitigen Versendung unnötig erschwert.

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