Insolvenz und Verzeichnispflicht

  • Habe mich eben nochmal mit einer Kollegin über die Problematik unterhalten, wir überlegen jetzt, ob wir die Dinger nicht gleich ans Jugendamt in Kopie übersenden sollen. Die haben meistens detailliertere Informationen über die Familienverhältnisse und können falls erforderlich eingreifen.

    Was meint ihr dazu?


    Oha! Euer JA wird begeistert sein, weil die sich bestimmt derzeit mangels Arbeit fürchterlich langweilen. :ironie:

    Im Ernst:

    Diese Frage solltet Ihr m.E. besser mit den Mitarbeitern Eures JAes besprechen.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Ich möchte auf die Frage von Andy K. antworten:

    - Kein Zwangsgeldverfahren (da sinnlos), sondern Einschaltung des JA (s. # 56 ff.).

    - bei uns sind Kosten für diese Verfahren dem Kostenbeamten des mittl. Dienstes übertragen. Ich würde mal prüfen, ob das bei euch auch so ist.

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • Ich weiß nicht, ob das hier schon angesprochen wurde (bin im Moment etwas raus aus der ganzen Forumssache), aber zum 01.10.2009 wurde die MiZi dergestalt geändert, dass seitens des Insolvenzgerichts keine Mitteilungen über Insolvenzverfahren mehr an das Familiengericht gemacht werden. Insofern werden die Familiengerichte endlich von diesen, in der Regel unnötigen, Verfahren entlastet.

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Da hat man mich also endlich erhört! Das ist ja wirklich mal eine gute Nachricht - in all dem Dilemma mit dem FamFG!! Eine Nutzlosigkeit weniger! :):):)

  • Obwohl es ja auch bisher nirgendwo eine gesetzliche Vorschrift gab, dass das Familiengericht dann irgendein (nutzloses) Verfahren einzuleiten hätte.
    Der einzige Unterschied: Jetzt können wir es nicht mehr einleiten, weil wir nichts davon erfahren.

    Sinnlos/nutzlos war das bisher sowieso, da die Schulden und die mögliche Gefährdung des Kindesvermögens lange vor dem Insolvenzfall ja schon bestand und vor Eröffnung des InsoVerf die Gefahr viel größer war.

    Ich habe die Verfahren bislang nur betrieben, um wegen der ungerechtigen Personalbedarfsberechnung auch mal paar "billige und schnelle " Verfahren zu haben, zudem § 1683 BGB ja schon weggefallen ist und am Ende nur arbeitsintensive Verfahren wie Genehmigungen oder Namensrecht übrig bleiben.

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