Der Klassiker

  • Tja, der ganz-frisch-hierige spricht mir aus der Seele. Ich finds nur schön, wenns dann auffällt (und das ist ja sehr häufig der Fall, denn viele sind ja einfach zu doof zu bescheissen, weil alles unschlüssig ist).

    Nur passiert dann leider nix, was mich ein wenig wurmt.

    Und ich habe schon 120IvER alle 3 Monate vorlegen lassen, bis ich das Geld wieder hatte.



    :wow ein irre (positiver) Thread

    das mit den relativ kurzen 120 IVer Vorlagen habe ich auch schon gemacht, wenn es Indizien für eine mögliche Rückforderung gab . . . es funzt ab und an . . .

    Hatte heute übrigens eine junge Dame (Bj '82) die dachte, wenn man PKH bekommt, bekäme man automatisch Rabatt auf die anfallenden Kosten (den Gedanken fand ich nett) . . .
    Scheidung war schon rum, Kosten für sie so umara 2.600,-- Euronen . . . habe Ihr höflich erklärt, das es so in ihrem Fall nicht sei, da sie relativ hohe Raten zu zahlen hat (75,-- Euronen, wenn ich mich recht erinnere) und sie daher die gesamten Kosten zu tragen hat . . . sie war aber stets höflich am Telefon und hat sich für die nette Auskunft bedankt . . . :daumenrau

  • Und dann würde ich noch einen kurzen (anonymen) Hinweis ans Job-Center machen.[/QUOTE]

    Ich greife das mal auf - wenn ich hier nicht richtig bin, bitte verschieben!:):

    Inwieweit dürften wir denn (offiziell??) Mitteilung machen, wenn wir Kenntnis von evtl. "Betrug" haben?
    Konkret (auch so ein Klasssiker):
    PKH-Partei macht z.B. Mietzahlungen/Darlehenstilgungen geltend, die natürlich weder in den Unterlagen noch in den Kontoauszügen auftauchen; auf Anforderung wird dann Beleg über Barzahlungen an Eltern/Lebensgefährten/Kinder o.ä. nachgereicht; wenn es krass kommt, kann das weder durch die erfolgten Barabhebungen noch überhaupt bei einem groben Überschlag der Einnahmen/Ausgaben plausibel nachvollzogen werden...
    Dürften wir z.B. Mitteilung an das Finanzamt machen (bzgl. desjenigen, der z.B. angeblich die Miete erhält)?
    Hat jemand Erfahrung, wie es aussieht bei einer Anzeige an die Staatsanwaltschaft, wenn PKH-Partei Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen nachweisbar falsch macht (z.B. Kind/Ehepartner mit eigenem Einkommen als Unterhaltsberechtigter ohne Einkommen angibt - und das nicht "versehentlich"!)?

    Du hast nur ein Leben - aber wenn Du es richtig gemacht hast, reicht das auch ... Indra

  • Zitat

    Und dann würde ich noch einen kurzen (anonymen) Hinweis ans Job-Center machen.

    Ich greife das mal auf - wenn ich hier nicht richtig bin, bitte verschieben!:):

    Inwieweit dürften wir denn (offiziell??) Mitteilung machen, wenn wir Kenntnis von evtl. "Betrug" haben?

    Ich denke, so was müsste immer über deinen Direktor laufen.

  • Bei Verdacht auf Vorliegen einer Steuerstraftat gilt § 116 AO. Danach besteht eine Pflicht zur Mitteilung ohne Ermessen. Dazu gibt es hier ein Formular.
    Dennoch würde ich auch so etwas - zumindest zur Kenntnis - immer über die Verwaltung laufen lassen.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Vielen Dank für den Hinweis - hat damit schon jemand Erfahrungen gesammelt?-insbesondere mit der Weitergabe der Info hins. einer evtl. Steuerhinterziehung über die Behördenleitung?

    Und mit "inoffizieller" Mitteilung (s. Start: anonymer Hinweis an Job-Center o.ä.)?

    Du hast nur ein Leben - aber wenn Du es richtig gemacht hast, reicht das auch ... Indra

  • mit "inoffizieller" Mitteilung (s. Start: anonymer Hinweis an Job-Center o.ä.)?

    Das halte ich für keine Idee. Wenn man meint, dass man die Angelegenheit weiter leiten muss, dann bitte mit offenem Visier und unter Nennung von Ross unter Reiter.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Vielen Dank für den Hinweis - hat damit schon jemand Erfahrungen gesammelt?-insbesondere mit der Weitergabe der Info hins. einer evtl. Steuerhinterziehung über die Behördenleitung?

    Was für Erfahrungen sollen hier gemeint sein? Du wirst schon wegen § 30 AO keine Information über das Ergebnis erhalten.

    Es kann natürlich immer vorkommen, dass es am Ende eine Anzeige wegen falscher Verdächtigung gibt. Annahmen wie "Barzahlung der Miete unter Verwandten begründet den Verdacht der Steuerhinterziehung" sind reine Spekulationen.

    Und mit "inoffizieller" Mitteilung (s. Start: anonymer Hinweis an Job-Center o.ä.)?

    Völlig indiskutabel. Die Zulässigkeit der Datenübermittlung ergibt sich aus §§ 12 ff EGGVG. Da anonyme Anzeigen dort natürlich nicht genannt sind, dürfte eine solche Anzeige als unbefugte Datenübermittlung und damit auch straf- und disziplinarrechtlich relevant zu werten sein.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!