Fotokopien des Prozessbevollmächtigten dürfen notwendigen Rahmen nicht sprengen

  • OLG Koblenz: Fotokopien des Prozessbevollmächtigten dürfen notwendigen Rahmen nicht sprengen

    Nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz muss der klagende Rechtsanwalt die Kosten für von ihm gefertigte Fotokopien in Höhe von fast 5.000 Euro selbst tragen. Die Richter entschieden, dass die von ihm hergestellten fast 40.000 Ablichtungen zur Rechtsverteidigung seines Mandanten, einer Wohnungseigentümergemeinschaft, weder notwendig noch zweckmäßig gewesen seien (Beschluss vom 20.10.2005, Az.: 14 W 661/05, NJW 2005, 3789).

    Weiterlesen und Quelle: Beck-Aktuell v. 18.01.2006

  • Zitat von oL

    ... da tun einem nur die bäume leid, die dafür abgeholzt werden mussten.



    Wenn es die eigenen Bäume des Anwalts gewesen wären - ich wette, die Kopien wären nicht gefertigt worden. :mad:

  • Und die Folgekosten für Porto etc. Und: 500 Blatt wiegen bereits so einige Kilos. Da ist schon interessant, wieviele Kilos die Notariats-Angestellte beim Tragen verloren hat.
    :gruebel:

  • Zitat von Erzett

    wieviele Kilos die Notariats-Angestellte beim Tragen verloren hat.



    das war ein rechtsanwalt, kein notar(iat). das ist ein riesen unterschied.

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