Nebenforderung: nicht anrechenbare Geschäftsgebühr

  • Ich hasse das Mahnverfahren; grundsätzlic und jetzt besonders. Bei uns ist dieses herrliche automatisierte Mahnverfahren eingeführt worden und mit dem ersten MB gab´s na klar ne Monierung bezüglich des nicht anrechenbaren teils der geschäftsgebühr; wir hatten sie unter Nebenforderung eingetragen und weil dort einfach zu wenig Raum ist einfach "Vv 2300, hälftig" reingeschrieben. So geht es also nicht und wir haben absolut keine Ahnung, wie es denn gehen soll.Wir haben einen dicken Wälzer zum neuene Mahnverfahren bekommen, aber DAZU steht da natürlich nichts.
    Der MB läuft noch mach der früheren Rspr. des BGH, wonach sich die Geschäftsgebühr reduziert.
    Wie tragenwir es also ein, damit das Maschinchen es nicht wieder ausspuckt?

  • Dumm, dumm! Ich hätte wahrscheinlich gleich mal dort im Mahngericht angerufen. Im nichtmaschinellen Mahnverfahren kannte ich es immer so, dass es in den Nebenforderungen stand. Kann mir nicht vorstellen, dass es jetzt anders sein soll.
    Aber hier im Forum gibt es ja einige Experten von den Mahngerichten. Da kann dir bestimmt jemand helfen - wenn sie heute bei dem schönen Wetter nicht schon Feierabend haben. :)

  • sonstige Nebenforderung
    Betrag/EUR Bezeichnung
    hier Betrag einsetzen hier vermerken: Gebühr Nr.2300 VV RVG


    ja, dankeschön. Aber ist das nun wirklich etwas anderes als unser Eintrag? Ich verstehe die Monierung ehrlich gesagt nicht.

  • Dann hilft nur eins:
    Man greife zum Telefonhörer, rufe den zust. SB an und frage nach ...
    Ich gehe meinungstechnisch nämlich mit JUPP03 konform ...
    :gruebel:

  • Dann hilft nur eins:
    Man greife zum Telefonhörer, rufe den zust. SB an und frage nach ...
    Ich gehe meinungstechnisch nämlich mit JUPP03 konform ...
    :gruebel:



    Da schließ ich mich an.

    @ bin-ganz-frisch: Wenn es um Formulierungen geht, gibt es immer solche und solche. Der eine Kollege ist "strenger", der andere wieder nicht. Nicht aufregen, Pfingsten steht vor der Tür.

  • sonstige Nebenforderung
    Betrag/EUR Bezeichnung
    hier Betrag einsetzen hier vermerken: Gebühr Nr.2300 VV RVG


    ja, dankeschön. Aber ist das nun wirklich etwas anderes als unser Eintrag? Ich verstehe die Monierung ehrlich gesagt nicht.



    Hast Du die Monierung wegen der Bezeichnung oder der Höhe bekommen?
    Im maschinellen Mahnverfahren ist es so, dass die Monierungen automatisch vom System erstellt werden, auch wenn die Bzeichnung grds. richtig ist, aber genau die von dir verwendete Bezeichnung nicht im System gespeichert ist. Genauso, wenn die Gebühr richtig berechnet ist, aber z. B. eine Erhüng oder schwieriger Umfang der Tätigkeit eingerechnet´wurde, das kanndas System leider nicht erkennen und schmeißt ne Monierung raus.
    Bei uns werden die grundsätzlich vorher nach sowas durchgeschaut und dann schon mal selbst berichtigt, wenn wir sehen, dass da nur ne "andere" Bezeichnung drin steht oder zusätzlich ne 1008 anfällt.

    Ansonsten: eintragen unter Hauptforderung mit Katalognummer 71... :unschuldi
    Das funktioniert dann problemlos.



  • Genau, da kommt dann der Heilische Geist und erleuchtet uns alle ... oder so :D



  • Christi Himmelfahrt (in der Schweiz: Auffahrt) bezeichnet bei Christen den Glauben an die Rückkehr des Jesus von Nazareth als Sohn Gottes zu seinem Vater in den Himmel und zugleich einen christlichen Feiertag, bzw. ein katholisches Hochfest. Christi Himmelfahrt wird am 40. Tag nach dem Ostersonntag gefeiert, wobei wie in alter Zeit üblich der Ostersonntag und der Himmelfahrtstag selbst beide mitgezählt werden. Deshalb fällt das Fest immer auf einen Donnerstag. Der früheste Termin ist der 30. April; der späteste Termin der 3. Juni.

  • Hast Du die Monierung wegen der Bezeichnung oder der Höhe bekommen?
    Im maschinellen Mahnverfahren ist es so, dass die Monierungen automatisch vom System erstellt werden, auch wenn die Bzeichnung grds. richtig ist, aber genau die von dir verwendete Bezeichnung nicht im System gespeichert ist. Genauso, wenn die Gebühr richtig berechnet ist, aber z. B. eine Erhüng oder schwieriger Umfang der Tätigkeit eingerechnet´wurde, das kanndas System leider nicht erkennen und schmeißt ne Monierung raus.
    Bei uns werden die grundsätzlich vorher nach sowas durchgeschaut und dann schon mal selbst berichtigt, wenn wir sehen, dass da nur ne "andere" Bezeichnung drin steht oder zusätzlich ne 1008 anfällt.

    Ansonsten: eintragen unter Hauptforderung mit Katalognummer 71... :unschuldi
    Das funktioniert dann problemlos.


    Eine Katalognummer 71 gibt es in diesem wunderbaren Handbuch vom Mahngericht nicht. Auch im amtlichen Hauptforderungskatalog der Ausfüllhinweise gibt es sie einfach nicht. Hat uns auch gewundert (denn dort hatten wir zuerst nachgesehen.) Sorry, zwei Staatsexamen habe ich gepackt- aber bei dem automatisierten Mahnverfahren brauche ich anwaltliche Vertretung (vielleicht über BerH:wechlach:?).
    Und ich bin wirklich entzückt über die Idee, dass das System etwas rausschmeißt, moniert - ich bin überhaupt sehr angetan von der Idee, dass ein Drucker rechtskräftige Titel erzeugen kann. Vielleicht sollten wir das in den streitigen Verfahren auch so machen..



  • Ja, ich weiß, ich war/ bin auch nicht begeistert davon, dass da Titel rausgehen, die ich im Leben noch nicht gesehen hab, wo aber mein Name drunter steht und gelinde gesagt nur Sch*** drin steht, weils z. B. Diskettenverfahren waren oder der Ast. so clever formuliert hat, dass das System es nicht gemerkt hat, dass das alles nicht geht.

    Aber bei den Massen, die täglich im ZeMa eingehen geht es nicht anders. Hierzu hatten wir schon mal ne Diskussion.

    *Flüstermodus ein* Die Katalognummer 71 ist ja auch ein Insidertipp, steht selbstverständlich nicht im Handbuch, ist eine Sonderkatalognummer *Flüstermodus aus*

  • [/quote]*Flüstermodus ein* Die Katalognummer 71 ist ja auch ein Insidertipp, steht selbstverständlich nicht im Handbuch, ist eine Sonderkatalognummer *Flüstermodus aus*[/quote]
    Ihr macht Euch jetzt lustig über mich armen Deppen, oder? Was heißt das denn?

  • *Flüstermodus ein* Die Katalognummer 71 ist ja auch ein Insidertipp, steht selbstverständlich nicht im Handbuch, ist eine Sonderkatalognummer *Flüstermodus aus*[/quote]
    Ihr macht Euch jetzt lustig über mich armen Deppen, oder? Was heißt das denn?[/quote]

    Nein, echt! Steht nirgendwo!

  • "Ihr macht Euch jetzt lustig über mich armen Deppen, oder? Was heißt das denn?"
    Nein, wir machen uns nicht lustig ... Würden wir auch gar nicht wagen ... Du bekommst von heideröschen doch sogar noch Insidertips ... Piep sie doch mal per PN an ;)

  • ich möchte mitlachen.Bitte, an welcher Stelle habe ich mich zum Horst gemacht?



    An gar keiner. Das war alles ernst gemeint! Diese Nummern stehen nicht im Heft und werden eigentlich auch nicht rausgegeben. Die sind intern für die Gerichte, damit man komische Forderung besser ins System schleusen kann, weil das System sich nicht anders "austricksen" lässt.
    ES tauchen immer wieder neue Probleme auf, die in der zentzralen Stelle, wo das System verwaltet wird, nicht vor den nächsten drei Jahren gelöst werden können. Dfür gibts dann kleine Tipps und Tricks, wie z. B. diese Katalognummern oder auch andere Möglichkeiten, um das System auszutricksen.
    Probleme tauchen z. B. immer noch bei Parteien kraft Amtes auf, die schnallt das System einfach nicht. Oder WEGs oder Limiteds oder Verbände oder sonstige exotische Gesellschaftsformen.

  • ich möchte mitlachen.Bitte, an welcher Stelle habe ich mich zum Horst gemacht?



    An gar keiner. Das war alles ernst gemeint! Diese Nummern stehen nicht im Heft und werden eigentlich auch nicht rausgegeben. Die sind intern für die Gerichte, damit man komische Forderung besser ins System schleusen kann, weil das System sich nicht anders "austricksen" lässt.
    ES tauchen immer wieder neue Probleme auf, die in der zentzralen Stelle, wo das System verwaltet wird, nicht vor den nächsten drei Jahren gelöst werden können. Dfür gibts dann kleine Tipps und Tricks, wie z. B. diese Katalognummern oder auch andere Möglichkeiten, um das System auszutricksen.
    Probleme tauchen z. B. immer noch bei Parteien kraft Amtes auf, die schnallt das System einfach nicht. Oder WEGs oder Limiteds oder Verbände oder sonstige exotische Gesellschaftsformen.

    Das ist nicht wahr. Die Geschäftsgebühr (ach, wie überaus exotisch im Mahnverfahren) hat eine eigene INTERNE Nummer, weil das System sonst brechen muss? Oder veralbert Ihr den alten Mann bloß wieder?


  • Nein. :cool:

  • Die veralbern dich nicht.
    Wir schreiben im MB-Antrag bei den Hauptforderungen oben:
    Katalog-Nr. 71
    Aufforderungsschreiben vom ........
    Betrag: ...... (nicht anrechenbarer Teil der Geschäftsgebühr)

    Das klappt immer. Glaub's ruhig.

    Der Klügere gibt nach, aber nicht auf. ;)

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