Hallo zusammen,
ich möchte mich hier mal dranhängen, weil mir eines noch nicht 100%ig klar ist:
Es soll eine Zustellung per internat. Einschreiben mit Rückschein nach Rumänien vorgenommen werden.
Der Zustellungsempfänger ist deutscher.
Ist trotzdem eine Annahmeverweigerungsbelehrung beizufügen?
Ich meine ja (obwohl es nicht viel Sinn macht).
Auf der Annahmeverweigerungsbelehrung heißt es, dass die Annahme verweigert werden kann, wenn es entweder nicht in einer Sprache ist, die er versteht oder nicht in einer Amtssprache des Zustellungsortes abgefasst ist.
Könnte er, obwohl er es versteht, die Annahme dann nur deshalb ablehnen, weil es nicht auf rumänisch ist?
Würde jedenfalls keinen Sinn machen.
Was meint Ihr dazu?