Einschreiben mit Rückschein

  • Hallo zusammen,

    ich möchte mich hier mal dranhängen, weil mir eines noch nicht 100%ig klar ist:

    Es soll eine Zustellung per internat. Einschreiben mit Rückschein nach Rumänien vorgenommen werden.

    Der Zustellungsempfänger ist deutscher.

    Ist trotzdem eine Annahmeverweigerungsbelehrung beizufügen?

    Ich meine ja (obwohl es nicht viel Sinn macht).
    Auf der Annahmeverweigerungsbelehrung heißt es, dass die Annahme verweigert werden kann, wenn es entweder nicht in einer Sprache ist, die er versteht oder nicht in einer Amtssprache des Zustellungsortes abgefasst ist.
    Könnte er, obwohl er es versteht, die Annahme dann nur deshalb ablehnen, weil es nicht auf rumänisch ist?
    Würde jedenfalls keinen Sinn machen.

    Was meint Ihr dazu?

  • M. E. ist weder eine "Belehrung Annahmeverweigerung" beizufügen, noch darf der Empfänger die Annahme ablehnen.Wenn er es dennoch tut, bliebe nur der förmliche Weg über die EU-Zustell.verordnung.

  • 1.
    Zu bedenken ist jedoch bei der unmittelbaren Postzustellung, dass nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Deutschen Post AG die Übergabe des Schriftstücks nur an empfangsbereite Personen erfolgen kann; eine Niederlegung der Schriftstücke ist insoweit nicht möglich.
    Der Zustellungsempfänger bzw. "Ersatzempfänger" hat daher die Möglichkeit, die Annahme des Schriftstücks mangels Annahmebereitschaft gegenüber dem Zustellungsorgan zu verweigern.

    2.
    Desweiteren hat der Zustellungsempfänger nach Art. 8 VO (EG) Nr. 1393/2007 ein Annahmeverweigerungsrecht aufgrund der verwendeten Sprache.

    Da Übersetzungen in die rumänische Sprache nicht beigefügt sind und Deutsch nicht die Amtssprache Rumäniens ist, ist bei der unmittelbaren Postzustellung mit EgR - international - zwingend ein Belehrungsvordruck beizufügen, s. § 31 q III ZRHO.
    Im Falle der Annahmeverweigerung entscheidet letztlich der zuständige Richter bzw. der zuständige Rechtspfleger, der die Zustellung angeordnet hat, ob der Zustellungsempfänger zur Annahmeverweigerung berechtigt war.

    Einmal editiert, zuletzt von rolli (4. Januar 2012 um 23:49)

  • Vielen Dank für Eure Antworten, ottawa und rolli.
    Jetzt ist also klar, Annahmeverweigerungsbelehrungen sind bei Zustellungen ins europäische Ausland per Einschreiben mit internationalem Rückschein (außer bei Österreich) zwingend immer beizufügen.

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