Ausdruck des Widerspruchsschreibens

  • Ich würde mir gerne mal ein Schreiben anschauen, mit dem Widerspruch gegen einen MB eingelegt wurden (speziell: wie die Unterschrift ausschaut bzw. ob sie von dem ist, von dem sie sein soll). Wird das gespeichert oder nicht? Im Aktenausdruck steht ja nur drin "Antragsgegner hat am soundsovielten Widerspruch eingelegt". Falls ja: gibt es da irgendeine bestimmte Bezeichnung, was ich anfordern müßte, da ich gerade nicht den Aktenausdruck mit der ganzen Chronologie haben will.

  • :2danke , dann werde ich ja in Kürze sehen, wer da unterschrieben hat (oder wer es ggf. nicht war)...



    Da wird schon nicht Dagobert Duck drunter stehen. Meinst du, die Unterschrift des "Gegners" sicher erkennen zu können?

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Nene, der Scheck vom reichen Erpel war heute in der Post. :D

    Spaß beiseite: Ich brauche in der Angelegenheit Munition zum Herumstänkern, und es ist so, daß B wohl ab und an mal mit der Unterschrift von A (= Schuldner) unterschreibt, sich aber nicht unbedingt darum bemüht, daß die Unterschrift dann innerhalb der Variationsbreite der Originalunterschrift von A liegt.

  • Ich erinnere mich an einen Fall, da habe ich nachgewiesen, dass da einer die Unterschrift seines Bruders gefälscht hat. Dann einigten sich die Brüder darauf, dass der andere ihn mündlich beauftragt habe, mit seinem Namen für ihn zu unterschreiben :roll: . Der Richter meinte, dann ist ja alles in Butter: Man müsse nicht immer höchstselbst unterschreiben. Wenn der andere es gestattet hat, darf man auch mit fremden Namen für diesen unterschreiben. Hab ich schön doof geguckt. :nixweiss:

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Ja, das kommt mir bekannt vor: ist BGB AT. Aber wie gesagt: es geht hier nicht um tiefschürfende Rechtsausführungen. Das brauche ich sozusagen zur Abrundung: B (Tochter von A) hat nämlich evtl. auch Anwälte beauftragt, ohne daß A etwas davon weiß. Ich habe nämlich heute ein Schreiben von A erhalten, das noch an meine alte Anschrift in Nds. gerichtet war. Die Anwälte kennen die Anschrift in BaWü.

    Sollten die Anwälte von A/B behaupten, daß A über die Beauftragung informiert war, diskutieren wir mal fröhlich die Frage, wieso sie mich in ein streitiges Verfahren (auf-)laufen lassen wollten, obwohl A gem. seinem heute hier eingetrudelten Schreiben in Bälde in die Insolvenz gehen will.

  • Ist zwar offtopic, aber ich hatte vor einem Jahr folgenden Betreuungsfall:

    RA X meldet sich als Vertreter der Betreuten Y unter Vorlage einer Vollmacht zur Akte und beantragt ganz wilde Sachen.

    Da sich aus der Akte jedoch ergab, dass die Betreute mehr oder weniger nicht mal "Pieps" sagen konnte, hatte ich diverse Zweifel an der Vollmacht.
    Die Richterin ist dann ins Heim rausgefahren und hat sich die Betreute angeschaut. Diese war definitiv seit langem schon nicht mehr in der Lage eine Unterschrift zu leisten geschweigen denn den Sinn einer Vollmacht zu erfassen. Die Unterschriftenprobe, die die Richterin genommen hat, war der Unterschrift in der Vollmacht noch nicht mal annähernd ähnlich.

    Unter Heranziehung anderer Unterlagen, stellte sich dann heraus, dass die Unterschrift, die angeblich von der Betreuten stammte, vom Sohn der Betreuten geleistet worden war.

    Wir haben unsere Bedenken dem RA mitgeteilt. Dieser gab an, die Betreute nie persönlich kennengelernt zu haben und hat sein Mandat sofort niedergelegt.

    Bzgl. des Sohnes der Betreuten wurde die Akte der StA vorgelegt. Was daraus geworden ist, weiß ich leider nicht.

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

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