Wer kennt sich aus mit Ungarn?

  • Hallo zusammen!

    Ich habe hier ein Betreuungsverfahren, bei dem die Betreute in Ungarn etwas geerbt hat. Zum Nachlaß gehört wohl u.a. auch ein Haus.
    Am Montag kommt der Betreuuer vorbei um mit mir über die Erbauseinandersetzung zu sprechen und über einen möglichen Verkauf des Hauses.
    Für mich wäre es jetzt hilfreich, vor dem Gespräch etwas darüber zu erfahren, wie in Ungarn z.B. der Nachweis der Erbfolge läuft, ob Nachlaßwertverzeichnisse eingereicht werden, solche Sachen. Und es wäre hilfreich zu erfahren, wie das Grundbuchrecht in groben Zügen aussieht. Gibt es ein Grundbuch, das unserem vergleichbar wäre,mit entsprechender Möglichkeit daraus Auszüge zu erteilen...

    Wenn die Sache in Deutschland laufen würde, würde ich z. B. einen Erbnachweis anfordern sowie ein Vermögensverzeichnis und im Hinblick auf das Grundstück den GB-Auszug, später zum Verkauf ein Gutachten und so weiter. Die Frage ist halt, inwieweit ich alle diese Anforderungen, die ich für einen "deutschen Nachlaß" haben würde auf den ungarischen Erbfall übertragen kann.
    Letztlich möchte ich dem Mann am Montag halbwegs fundiert sagen können, welche Unterlagen ich benötige um die Sache vormundschaftsgerichtlich "abwickeln" zu können und natürlich, woher er diese Unterlagen beschaffen kann.
    Wenn jemand eine Idee hat, wo ich am erfolgreichsten Suche: her damit! :strecker

  • Süß/Haas, Erbrecht in Europa, zerb Verlag, 2004, S. 1103-1145.

    Oder: Ferid/Firsching, Intern. Erbrecht (Loseblattsammlung), falls Ungarn schon bearbeitet ist.

  • @ Kirsten
    Zum Immobilienerwerb siehe unter http://www.deutschebotschaft-budapest.hu/de/botschaft/a…undeigentum.php

    Für die erbrechtliche Abwicklung sind die Notare zuständig. Die Botschaft in Budapest dazu:
    In Erbrechtsangelegenheiten gibt der Notar den Betroffenen eine entsprechende Rechtsberatung, um alle Fragen im Zusammenhang mit der Erbfolge im Wege eines Nachlassverfahrens ohne Rechtsstreit zu regeln. Der Notar stellt auf Antrag der als Erbe geltenden Person, des Nachlassgläubigers oder des Testamentsvollstreckers einen Erbschein aus, um die Erbeneigenschaft zu bestätigen.
    Der Notar kann einen Klienten auch umfassend bei behördlichen Verfahren vertreten (z. B. Eintragung einer Immobilie oder einer Firma beim Handelsgericht), um ihm einen langen Behördengang zu ersparen.
    Im Gegensatz zum Anwalt ist der Notar nicht der Vertreter einer einzigen Partei, sondern unparteiischer Berater aller Parteien. Er ist unabhängig und nur den Gesetzen unterworfen. Ihm können keine Anweisungen erteilt werden.
    (Informationen von der Homepage der ungarischen Notariatskammer, http://www.mokk.hu)

  • Danke zunächst für die Hinweise!
    Ich selber habe mir noch die Seite http://www.magyarorszag.hu ergoogelt, die sehr viele allgemeine Informationen über das ungarische Verwaltungssystem, Eigentumsfragen etc. liefert. Das Nachlaßverfahren ist sogar sehr ausführlich unter Berücksichtigung von Auslandsberührung beschrieben. Sogar auf Deutsch!
    Falls also sonst noch einer Infos über Ungarn sucht, wird er da sicher auch fündig werden :daumenrau

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