Alles anzeigenFolgender Fall:
Veräußerer ist eine GmbH, alleinvertretungsberechtigter GF ist Herr A, Befreiung von § 181 BGB fehlt
Erwerber ist eine GmbH & Co. KG, welche sich zZ der Beurkundung in Gründung befand, vertreten durch eine GmbH ebenfalls noch iG, dessen alleinvertretungsberechtigter, von § 181 befreiter GF ebenfalls Herr A ist
Eintragung der Gesellschaften ins HR ist zwischenzeitlich erfolgt.
Es soll eine AV eingetragen werden. Möglich ?
es war eine Gesellschafterversammlung der GmbH (Veräußerer); die Erwerberin hat ja die Befreiung im Register eingetragen
Das Herr A laut Ausgangsfall im Verhältnis zur KomplementärGmbH von den Geschänkungen des § 181 BGB befreit ist, bedeutet nicht, dass der auch im Verhältnis zur KG diese Befreiung hat. Es sei denn es stünde im Register der KG, dass der Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschaft bei der Vertretung der KG Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter vornehmen darf.