Verfahrenspfleger

  • Hallo an alle, die sich so wie ich mit Familiensachen beschäftigen "dürfen":

    Wen bestellt ihr so als Verfahrenspfleger? Ich weiß immer nicht, wo ich geeignete Leute hernehmen soll. Und es muss ja auch nicht immer ein RA sein, der dann entsprechend abrechnet.

    Wie macht ihr das?

  • Ich denke, die Frage von witomi bezieht sich auf Verfahrenspfleger für minderjährige Kinder. Aber auch hier gilt es natürlich, das personelle Umfeld der Familie bei der Auswahl des Verfahrenspflegers zu meiden und je nach Sachlage eine vernünftige Wahrnehmung der Interessen des Kindes zu gewährleisten. Ich denke, dass im Grundsatz all diejenigen Personen in Betracht kommen sollten, welche auch für die Übernahme von Ergänzungspflegschaften geeignet sind. Ich denke, diesbezüglich wird sich ein Telefonat mit den dortigen VormG-Rechtspflegern durchaus lohnen.

  • Deine Familienrichter werden ja zwangsläufig öfter mal einen Verfahrenspfleger bestellen müssen. Bei uns sind das meist Sozialpädagoginnen, die das auch sehr vernünftig machen. Frag doch deine Geschäftsstelle, wer da so regelmäßig bestellt wird.

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • In den ganzen Standardfällen bestellen wir das Jugendamt als Verf.Pfleger, was auch gut funktioniert und keine Kosten für die Beteiligten verursacht.

    In komplizierteren Fällen ist es empfehlenswert, jemanden zu bestellen, der sich mit der Materie, um die es zu entscheiden geht, ein wenig auskennt (also z.B. RA, Steuerberater, Bankkaufleute).

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Ulf: Sind die Jugendämter denn verpflichtet, als Verfahrenspfleger zu fungieren? Wenn ja, wo steht das? Also meine beiden JÄ würden sich ganz schön über die zusätzliche Arbeit beschweren! Die regen sich schon auf, wenn ich bei Anhörungen die Stellungnahmefrist auf unter 3 Monate setze...:mad: Eine schlaue Mitarbeiterin sagte mal zu mir, der Richter würde ja eh nicht früher einen Entscheidungstermin ansetzen. War ´ne §1674er-Anhörung... Mir schon klar, beim AG gibt´s halt außer Richtern nix mehr.

  • Ob's eine Pflicht gibt, kann ich Dir leider nicht sagen. Bei uns hier ist das quasi gute (und m.E. sinnvolle) Tradition.

    Und ich denke mal, eine Hand wäscht die andere.
    Ich beeile mich z.B. im Gegenzug auch, die Anträge des KJA schnell und unkompliziert zu erledigen.

    Ulf

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