Sachstandsanfrage bei AuslandsZU

  • Mal ne Frage, hab wieder die F-Sache mit der AuslandsZU nach Rußland auf dem Tisch. Nachdem nun 6 Monate vergangen sind, ohne Rückmeldung, dachte ich, ich mach mal eine Sachstandsanfrage. Wo sende ich die hin? Ans Landgericht oder direkt an die zuständige Behörde in Rußland? Die Sachstandsanfrage müsste doch dann auch übersetzt werden, oder?

    Oder lieber gar nix fragen, sondern abwarten? :gruebel:

  • Nach dem Länderteil der ZRHO muss mit einer längeren Erledigungszeit gerechnet werden.

    Gem. 31 III ZRHO muss daher mit einer Erledigungszeit von mehr als 6 Monaten gerechnet werden.

    Erfahrungsgemäß muss mit einer Erledigungszeit von 9 - 12 Monaten gerechnet werden.

    Oft verzögert sich die Rückleitung der Erledigungsstücke, da diese von den ausländischen Behörden nicht unverzüglich zurückgesandt werden bzw. bei der Rückleitung der Erledigungsstücke Zeitverzögerungen eintreten.

    Es kann also im vorliegenden Fall durchaus sein, dass der Zustellungsantrag von den russischen Behörden bereits erledigt worden ist - die Erledigungsstücke jedoch erst
    2 - 3 Monate später (Eingang beim inländischen Gericht) zurückgesandt werden.

    Die deutsche Auslandsvertretung hat mit Schreiben vom 17. 01. 2003 darum gebeten, von Sachstandsanfragen Abstand zu nehmen.

    In der MItteilung der deutschen Auslandsvertretung wurde eine Erledigungszeit von 6 Monaten bis zu 1 Jahr angegeben;
    hierbei ist jedoch der besondere Umstand zu berücksichtigen, dass bei Rücklauf der Erledigungsstücke die erbetene Zustellung in der Regel bereits mehrere Monate zurückliegt.

    Die deutsche Auslandsvertretung hat auf diese zeitlichen Abläufe leider keinerlei Einfluss.

    Der Eingang der Erledigungsstücke bleibt daher abzuwarten;
    es sollte daher eine längere Frist notiert werden.

    PS:
    Wegen der langen Rücklaufzeit bei der Rückleitung der Erledigungsstücke kann also nicht ausgeschlossen werden, dass der Zustellungsantrag rechtzeitig bzw. bereits erledigt worden ist.

  • Längere Erledigungsdauer gibts ja öfter mal. Bei mir läuft eine Zustellung seit 1 1/2 Jahren in Gambia. :( Das dauert... und dauert... und dauert...
    Ich hab es aber auch schon mal erlebt, dass längere Erledigungsdauer angekündigt war, es dann aber doch relativ fix ging mit 4 Monaten (Ägypten).

    Die Benutzung der Forensuche ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

    Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne (Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn) mächtig.

  • Termin zur mündlichen Verhandlung ist angesetzt für Januar 2008. Was mache ich denn, wenn die Zustellung nicht rechtzeitig erledigt ist?

    Akte an Richter, m.d.B. um Kenntnisnahme, und dann den ganzen Spaß nochmal von vorn, oder? :(

    Heute in einer anderen F-Sache ist bereits zum 3. Mal der Scheidungsantrag eingereicht worden. Hab nun schon zum 3. Mal die AuslandsZU vorbereitet mit Dolmetscher und pipapo. 2 Mal wurde der Scheidungsantrag zurückgenommen, damit hat sich ja dann auch die AuslandsZU erledigt. Na mal sehen, wie es diesmal ist. ....und natürlich bekommt der gute Mann jedes Mal PKH. :daemlich

  • Wenn der Zustelluingsnachweis bis zum Termin nicht vorliegt, platzt eben der Termin.
    Das ist das Problem , wenn zu knapp terminiert wird.
    Bei manchen Ländern sollte man wegen der Erledigungszeiten nicht unter einem Jahr terminieren, was aber von Richtern regelmäßig nicht beachtet wird.

    Es wird daher auf einen neuen Termin hinauslaufen , der in der anstehenden Verhandlung verkündet wird.:(

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!