Guten Morgen!
Kann man mittlerweile gem. § 183 Abs. I Nr. 1 ZPO per EgR nach Dänemark zustellen?
Ich weiß, dass die Dänen immer ausgenommen waren, aber zum 01.07.2007 hat sich da doch was bei den Dänen geändert, oder?
Irgendwie finde ich gerade dazu nichts, ich meine aber irgendwas darüber gelesen zu haben...
Wäre also für jeden Hinweis dankbar.
Viele Grüße!