EgR nach Dänemark?

  • Guten Morgen!

    Kann man mittlerweile gem. § 183 Abs. I Nr. 1 ZPO per EgR nach Dänemark zustellen?
    Ich weiß, dass die Dänen immer ausgenommen waren, aber zum 01.07.2007 hat sich da doch was bei den Dänen geändert, oder?

    Irgendwie finde ich gerade dazu nichts, ich meine aber irgendwas darüber gelesen zu haben...

    Wäre also für jeden Hinweis dankbar.

    Viele Grüße!

  • Im Verhältnis zu Dänemark findet nunmehr die EG-Zustellungsverordnung (VO (EG) Nr. 1348/2000) ab 01. 07. 2007 Anwendung.

    Nach dem am 19. 10. 2005 in Brüssel unterzeichneten Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Dänemark über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- und Handelssachen ist die EG-Zustellungsverordnung im Verhältnis zu Dänemark am 01. 07. 2007 in Kraft getreten,
    vergl. Art. 10 II des vorgenannten Abkommens und Unterrichtung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des vorgenannten Abkommens inm Amtsblatt der EU vom 04. 04. 2007, L 94/70.

    Ab 01. 07. 2007 könnten somit die Zustellungen in Dänemark nach der EG-Zustellungsverordnung erfolgen, vergl. auch Länderteil der ZRHO.

    Gem. Art. 14 EG-Zustellungsverordnung entscheidet jeder Mitgliedstaat, ob und unter welchen Bedingungen er die unmittelbare Postzustellung zuläßt.

    Die von den Mitgliedstaaten der EU gem. Art. 14 EG-Zustellungsverordnung erklärten Bedingungen ergeben sich aus dem Länderteil der ZRHO, § 31 q I ZRHO.

    Dänemark hat bislang eine Sprachenregelung zu Art. 14 EG-Zustellungsverordnung nicht mitgeteilt.

    Da z. Zt. noch nicht feststeht, zu welchen Bedingungen Dänemark die unmittelbare Postzustellung zuläßt, würde ich bis zur Bekanntgabe der Bedingungen von einer unmittelbaren Postzustellung in Dänemark abraten und stattdessen die Zustellung mittels Zustellungsantrags an die dänische Empfangsstelle gem. Art. 4 EG-Zustellungsverordnung veranlassen.

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