Apostille für Beantragung e. rumänischen Geburtsurkunde?

  • Heute hat jemand bei mir nachgefragt wegen folgender Sache :eek:: Die Partei möchte in Rumänien durch ihren Bruder die Austellung einer Geburtsurkunde beantragen. Dazu war sie beim Notar und hat eine Vollmacht für ihren Bruder ausgestellt. Der Notar wusste aber auch nicht, ob sie für die Vollmacht eine Apostille braucht.

    Kann mir jemand weiterhelfen? Apostille ja / nein? Wenn ja: Wo bekommt sie die?

    Danke...

  • Da Rumänien Vertragsstaat des Haager Übereinkommens vom 05. 10. 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation ist, ist im vorliegenden Fall zu der inl. notariellen Urkunde eine Apostille zu erteilen.

    Für die Erteilung der Apostille gilt folgendes:
    Zunächst ist die inländische notarielle Urkunde dem örtlich zuständigen Landgericht zwecks Erteilung der begehrten Apostille zu übersenden.

    Für die Erteilung der Apostille ist in NRW gem. Rechtsverordnung zur Regelung der Zuständigkeit für die Erteilung der Apostille (Apostillezuständigkeitsverordnung - ApostilleZVO) der Präsident des Landgerichts zuständig;
    für das dortige Land dürfte eine entsprechende Regelung ebenfalls bestehen.

    Die "Haager Apostille" ist - ebenso wie die Legalisation - die Bestätigung der Echtheit der öffentlichen Urkunde (hier: inl. notarielle Urkunde).
    Sie wird jedoch - anders als bei der Legalisation - im vorliegenden Falll von dem Präsidenten des Landgerichts erteilt.
    Eine Beteiligung der rumänischen Auslandsvertretung im Inland - wie bei der Legalisation - ist dagegen nicht mehr erforderlich.

  • Unglaublich - und sowas von einem Notar ?

    Apostille reicht. Die wird erteilt vom Präsidenten bzw. Präsidentin des für den Notar zuständigen Landgerichtes. Da gibt es eine extra Abteilung für Apostillen. Man kann da auch selbst hingehen und kriegt die Apostille sofort, wenn man 10,00 € bei der Gerichtskasse einzahlt.

    »Die zehn Gebote sind deswegen so kurz und logisch, weil sie ohne Mitwirkung von Juristen zustandegekommen sind.«
    Charles de Gaulle (1890 − 1970)

  • Der Notar sollte wirklich wissen, wer die Apostillen auf von ihm gefertigte Urkunden setzt. Im Zweifel dürfte das Landgericht hierfür zuständig sein. Ob eine Apostille überhaupt erforderlich ist, kann man nur bei der Stelle erfragen, wo die Vollmachtsurkunde vorzulegen ist, also hier offensichtlich bei dem rumänischen Standesamt bzw. der Gemeindeverwaltung, wo die Geburtsurkunde beantragt werden soll.

  • Unglaublich - und sowas von einem Notar ?

    Apostille reicht. Die wird erteilt vom Präsidenten bzw. Präsidentin des für den Notar zuständigen Landgerichtes. Da gibt es eine extra Abteilung für Apostillen. Man kann da auch selbst hingehen und kriegt die Apostille sofort, wenn man 10,00 € bei der Gerichtskasse einzahlt.



    Genau!

    Rumänien seit 16.03.2001, s.a. BGBL 2001 II, S. 801

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