Elterngeld bei PKH-Überprüfung

  • Hallo!

    Habe gerade eine PKH-Überprüfung nach § 120 IV ZPO vorliegen.Die Partei besteht darauf,dass bei Ihren Einnahmen das Elterngeld berücksichtigt wird. Muss ihr jetzt zurückschreiben,dass dies meiner Meinung nach nicht möglich ist.Weiß jedoch nicht , wie ich dies begründen soll.Kennt ihr vielleicht eine aktuelle Entscheidung oder eine gute Begründung?

    Danke.

  • Ich habe von dem Themenkreis § 120 IV ZPO nicht viel Ahnung, würde aber den Grundbetrag des Elterngeldes von 300,00 Euro nicht als einzusetzendes Vermögen ansehen, wohl aber den darüber hinaus gehenden Betrag, wie das auch die Sozialämter tun.

  • Das Elterngeld hat Lohnersatzfunktion und ist deshalb über den Sockelbetrag hinaus Einkommen. Hier sind weitere Informationen dazu, hier auch. § 10 II BEEG regelt die Anrechnung auf andere Sozialleistungen, 300 € bleiben anrechnungsfrei. Wenn man die Verlängerung nach § 6 in Anspruch nimmt, nur 150 €.

    Es macht mir nichts aus, ein Vorurteil aufzugeben. Ich habe noch genügend andere.
    Fraue machet au Fähler, abber firs richtige Kaos braucha mer scho no d'Menner..

  • Das Elterngeld hat Lohnersatzfunktion und ist deshalb über den Sockelbetrag hinaus Einkommen. Hier sind weitere Informationen dazu, hier auch. § 10 II BEEG regelt die Anrechnung auf andere Sozialleistungen, 300 € bleiben anrechnungsfrei. Wenn man die Verlängerung nach § 6 in Anspruch nimmt, nur 150 €.



    Die herrschende Meinung ist aus diesem Grund der Ansicht, das Elterngeld dürfe bis zu einem Betrag von 300,00 € nicht als Einkommen im Sinne des § 115 ZPO angesehen werden (vgl. Zimmermann, Prozesskostenhilfe, 3. Auflage, RdNr. 55).

  • Gibts hierzu schon Entscheidungen?
    Mir widerstrebt, die 300 Euro komplett außen vor zu lassen. Kindergeld ist doch auch Einkommen, wieso Elterngeld als Lohnersatzleistung nicht? Das erschließt sich mir auch aus den obigen Links absolut nicht.:gruebel:

    LG Nicky

  • Gibts hierzu schon Entscheidungen?
    Mir widerstrebt, die 300 Euro komplett außen vor zu lassen. Kindergeld ist doch auch Einkommen, wieso Elterngeld als Lohnersatzleistung nicht? Das erschließt sich mir auch aus den obigen Links absolut nicht.:gruebel:

    LG Nicky

    Weil Kindergeld neben Arbeitslohn treten kann aber nicht Elterngeld neben Arbeitslohn. Das Elterngeld "ist" der Arbeitslohn.

  • Gibts hierzu schon Entscheidungen?
    Mir widerstrebt, die 300 Euro komplett außen vor zu lassen. Kindergeld ist doch auch Einkommen, wieso Elterngeld als Lohnersatzleistung nicht? Das erschließt sich mir auch aus den obigen Links absolut nicht.:gruebel:

    LG Nicky

    Weil Kindergeld neben Arbeitslohn treten kann aber nicht Elterngeld neben Arbeitslohn. Das Elterngeld "ist" der Arbeitslohn.



    Ja eben, und damit Einkommen. Irgendwie steh ich auf dem Schlauch. Ich meine es wird ja seit 01.01.11 auch bei Hartz IV als Einkommen angerechnet.:confused:

    Bitte erklärt es mir doch nochmal ausführlich (Tschuldigung:oops:)

    LG Nicky

  • Das hat zwar mit Familienrecht nichts zu tun, ich versuche es trotzdem und bitte, mir einen gewissen Sarkasmus nachzusehen.
    Der Sockelbetrag ist Leistungsprämie, Babyboomverursacher, Belohnung für Produzierung künftiger Rentenzahler und Verhinderung der Bevölkerungsminimierung für solche Leute, die zum Bruttosozialprodukt durch nach dem EStG steuerbare Leistung beigetragen haben. Hartz IVler, die nur wegen des Kindes zu Beziehern wurden, kriegen einen entsprechenden Freibetrag ohne Anrechnung. Für andere Kinder ist es dem Staat schlicht zu teuer geworden.
    Kindergeld ist heute im Prinzip eine vorweggenommene Steuerrückerstattung auf den bezogenen Arbeitslohn. Man könnte das ähnlich wie Steuerklasse III bei Heirat auch über eine sofortige Reduzierung der Steuerlast regeln. Da damit aber bei niedrigem Einkommen, bei dem nur wenig Steuern gezahlt werden, ein Kind ein nicht finanzierbarer Luxus wäre, ist eben eine Pauschalierung gewählt worden, die ein Minimum an Gleichbehandlung gewährleisten soll.
    Letzlich ist das Elterngeld eine bevölkerungspolitische Entscheidung, die ich in dieser Form nicht für besonders geglückt halte.

    Es macht mir nichts aus, ein Vorurteil aufzugeben. Ich habe noch genügend andere.
    Fraue machet au Fähler, abber firs richtige Kaos braucha mer scho no d'Menner..

    2 Mal editiert, zuletzt von A.U. (5. Mai 2011 um 18:43)

  • Hartz IVler, die nur wegen des Kindes zu Beziehern wurden, kriegen einen entsprechenden Freibetrag ohne Anrechnung.

    Ist das nicht per 01.01.11 abgeschafft worden, nachdem man überraschender Weise erkannt hat, dass man so die Hartz-IV-Mamis nicht in Arbeit, sondern in noch größere Familien bringt?

  • Die Mamis müssen gearbeitet haben, bevor sie in Hartz IV rutschen. Das betrifft z.B. Selbständige, die nach der Geburt nicht mehr arbeiten gehen wollen oder können.

    Es macht mir nichts aus, ein Vorurteil aufzugeben. Ich habe noch genügend andere.
    Fraue machet au Fähler, abber firs richtige Kaos braucha mer scho no d'Menner..

  • Danke, also KEIN Einkommen, wenn vor Geburt gearbeitet und doch Einkommen wenn vor Geburt Hartz IV oder andere Sozialleistungen. Gilt das auch fürs normale Arbeitslosengeld?

    LG Nicky

  • Muss seit längerem mal wieder VKH-Überprüfungen vornehmen.

    Wie ist die aktuelle Situation hinsichtlich der (eventuellen) Anrechnung von Bundeselterngeld als Einkommen der VKH-Partei?

    (Leider fehlt mir entsprechender Literatur.)

  • Muss seit längerem mal wieder VKH-Überprüfungen vornehmen.

    Wie ist die aktuelle Situation hinsichtlich der (eventuellen) Anrechnung von Bundeselterngeld als Einkommen der VKH-Partei?

    (Leider fehlt mir entsprechender Literatur.)

    Habe hierfür nur Entscheidungen aus der Fachgerichtsbarkeit. Hiernach ist bei Elterngeldbezug ein "Zusatzfreibetrag" von 300,00 € monatlich abzuziehen. Das erkennende Obergericht hat sich hierbei auf § 10 Abs. 2 BEEG gestützt. Ansonsten wird es wie Einkommen behandelt.

    "Multiple exclamation marks", he went on, shaking his head, "are a sure sign of a diseased mind." (Sir Terry Pratchett, "Eric")

    Einmal editiert, zuletzt von Schneewittchen (20. März 2018 um 11:44) aus folgendem Grund: Letzter Satz ergänzt.

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