Ich frage mich, ob ich in folgendem Fall hinterlegen muss.
Ich bin kein Freund langer Sachverhalte in unserem Forum, aber leider geht's nicht kürzer:
Ein Mandant hatte einen Verkehrsunfall. Er legte mir u. a. eine Mietwagenrechnung der Fa. X über 500 EUR vor nebst Abtretung aller seiner Ansprüche aus dem Verkehrsunfall in Höhe der Mietwagenkosten an die Fa. X. Die Abtretung ist wirksam.
Nach zwei Jahren gewinne ich den Rechtsstreit gegen den Unfallgegner und dessen Kfz-Haftpflicht-Versicherung. Die Beklagten bezahlen den eingeklagten Schadensersatz incl. der 500 EUR für die Mietwagenkosten.
Ich buche nun die 500 EUR auf einem Fremdgeldkonto und schicke mich eben an, diese an den Zessionar (Mietwagenunternehmen Fa. X) auf Wunsch des Mandanten auszuzahlen, als mir als Drittschuldner ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zugestellt wird:
Ein ehemaliger Mitarbeiter der Fa. X hat vor dem Arbeitsgericht Ansprüche auf Arbeitslohn erstritten und weiß aus der Zeit, als er noch bei der Fa. X arbeitete, dass ich der Anwalt des Autofahrers (= Mietwagenkunden) bin. Daher vollstreckt er - wie er glaubt - in die auf Grund Abtretung der Fa. X zustehende Forderung gegen mich, die bei mir auf dem Fremgeld steht.
Diesen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erkenne ich nicht an aus Gründen, die ich hier nicht näher ausführe. Es wurde jedenfalls alles falsch gemacht, was man falsch machen kann und ich sehe mich als Drittschuldner nicht daran gebunden. Bitte unterstellt daher für die Diskussion hier im Thread, dass der PfÜB ins Leere ging.
Jetzt habe ich also noch die 500,00 EUR hier. Angeblich soll die Fa. X GmbH mal eine Sitzverlegung beantragt haben. Ihre Niederlassung, die auf der Mietwagenrechnung steht, hier in unserer Stadt ***, gibt es jedenfalls nicht mehr, wie ich aus eigener Anschauung (Vorbeifahren im Straßenverkehr) weiß. Die Telefon- und Faxnummern sind "tot". Auf der Mietwagenrechnung stehen 3 Kontonummern bei 3 Banken. Alle drei Banken erklären mir auf telefonische Nachfrage, dass das Konto nicht mehr existiert.
Meine Frage nun: Darf ich hinterlegen oder muss ich jetzt auf meine Kosten (und mit meiner Arbeitszeit) durch Handelsregisteranfragen, Gewerbeamtsnachfragen und ähnliches recherchieren, wo denn die Fa. X jetzt zu erreichen sein könnte?