Hallo zusammen,
hab mal ne Frage an die MB-Profis hinsichichtlich der Eintrag einer Einzelfirma als Antragsgegner im Mahnbescheid.
HR-Auszug liegt vor:
die Einzelfirma ist als e.K. eingetragen.
Meine Frage jetzt: muss bei Zeile 23 eine 3 für "Nur Einzelfirma" eingetragen werden oder weiter rechts in Zeile 23 bei "sonstige Rechtsform" ausdrücklich das "e.K."?
viele Grüße
Eintragung e.K. bei Mahnbescheid
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Anton79 -
13. Dezember 2007 um 11:04
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Hallo zusammen,
hab mal ne Frage an die MB-Profis hinsichichtlich der Eintrag einer Einzelfirma als Antragsgegner im Mahnbescheid.
HR-Auszug liegt vor:
die Einzelfirma ist als e.K. eingetragen.
Meine Frage jetzt: muss bei Zeile 23 eine 3 für "Nur Einzelfirma" eingetragen werden oder weiter rechts in Zeile 23 bei "sonstige Rechtsform" ausdrücklich das "e.K."?
viele Grüße
ausdrücklich e.K. -
danke dir.
P.S.:
wenn eine Anwaltspartnerschaftsgesellschaft ne Kennziffer hat und diese bei Antragsteller eingibt, muss diese Partnerschaftsgesellschaft die Kenziffer auch auf Seite 2 beim Feld
Prozessbevollmächtigten des Antragstellers
eingeben? oder kann die eintragung weggelassen werden? -
Es gibt zwei Arten der Kennziffer. Einmal ne Antragstellerkennziffer und einen PV- Kennziffer. Wenn die Anwälte nur vertreten und für jemanden beantragen, dann ist es ne PV kennzifer und auf Seite zwei einzutragen, wenn es ne Kennziffer für die Anwälte als Ast. in eigener Sache ist, dann auf Seite 1 als Ast. eintragen. Und bitte immer in Spalte drei, bei den Firmen. Nicht in Spalte 1 oder 2.
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danke dir.
P.S.:
wenn eine Anwaltspartnerschaftsgesellschaft ne Kennziffer hat und diese bei Antragsteller eingibt, muss diese Partnerschaftsgesellschaft die Kenziffer auch auf Seite 2 beim Feld
Prozessbevollmächtigten des Antragstellers
eingeben? oder kann die eintragung weggelassen werden?
Danke dir , aber ich meinte folgendes:
wenn die anwaltspartnerschaft die kennziffer bei antragsteller eingibt reicht es doch . Muss man dann als anwalt unbedingt auch noch bei prozessbevollmächtigte etwas eingeben?= -
nein, dann ist das ausreichen. ich gehe davon aus, dass es ne forderung von rechtsanwaltshonorar ist und ihr euch selbst vertretet.
dann reicht nur die ast.- kennziffer. -
danke.
letzte frage.
wenn ich bei Antragsteller (partnerschaftsgesellschaft) die Kennziffer eingebe, muss dann trotzdem bei "Gesetzlicher Vertreter" ein Partner genannt werden? also "Stellung" = Partner und "Vor und Nachname" = Max Mustermann? -
danke.
letzte frage.
wenn ich bei Antragsteller (partnerschaftsgesellschaft) die Kennziffer eingebe, muss dann trotzdem bei "Gesetzlicher Vertreter" ein Partner genannt werden? also "Stellung" = Partner und "Vor und Nachname" = Max Mustermann?
Eigentlich müssten die ges. Vertreter bei der Kennziffer hinterlegt und enthalten sein, wenn sie korrekt beantragt und vom Mahngericht herausgegeben worden ist. Von daher: nein, keine ges. Vertreter angeben. Einfach nur KeZi. -
aber m.E. haftet bei ner PatG doch immer der sachbearbeitende RA.
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Die Partnerschaft wird gesetzlich vertreten durch alle Partner. was im Innenverhältnis geregelt ist, interessiert da nicht.
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alles klar, da klappt es mit der reinen kennziffer ja. herzlichen Dank
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