Hi,
das Aufgebot kommt bei mir gerade 2-3 mal im Jahr vor.
GS-Brief ist verloren gegangen. Eigentümer des Grundstückes sind, Opa ( = Vater von Tochter = Poa der mj. Kinder), Tochter ( = Mutter ) sowie 2 mj Kinder.
Die Tochter ( Kindsmutter) beantragt nun das Aufgebot hinsichtlich des verlorengegangenen GS-Briefes ( 320000 DM zzgl. 16 % Zinsen ). Die GS steht in Abtl.III Nummer 1. Es ist eine Eigentümergrundschuld bzw. Berechtigte ist die Tochter ( = Kindsmutter ). Sie gibt an, die GS sei damals bestellt worden um für den Fall eines Kredites das Gstück einfacher belasten zu können.
Sie habe dies nun vor.
Ich habe nun den Vorschuss, die eV der Tochter/Kindsmutter, dass Sie nicht verfügt hat und nichts über den verbleib weiß. Gleichzeitig habe ich die e.V der Grundstücksbesetzer ( Tochter/Kindsmutter; Opa und der Kinder - vertreten ducrh die Kindsmutter wiederum) einen neuesetn GB-Auszug und den Antrag auf Ausschlussurteil.
Brauche ich noch was und vor allem: Gibt es da ein Problem mit den mj Kindern? Sind diese Verfahrensbeteiligte und brauche ich da nen Pfleger? Für die Abtretung brauch es ggf. später eine Genehmigung - aber das bekomme ich im Aufgebotsverfahren ja nicht mit. Ob im Vorfeld bei Bestellung der GS etwas geprüft wurde, kann ich nicht nachvolziehen, dürfte doch aber keine Role für das Aufgebot spielen. Im Grund gibt die Mutter doch nur an: Ich habe den Brief verloren.
Irgendwie sitze ich auf dem Schlauch.
Danke.