Todeserklärung ...wie anfangen?

  • Hallo,

    hier hätte ich dann auch mal ne Frage bzgl. der Ermittlungen des Gerichts.

    Die Vordrucke geben hier her, dass ich erst die Anfrage beim Standesamt I Berlin und der WAST mache und danach in der Heimatort-Kartei und dem DRK-Suchdienst mache.
    Wenn mir die WAST jetzt aber schon mitteilt, dass die letzte Feldpost im März 1945 an die Ehefrau ging (nach eigenen Angaben der Ehefrau in 1949), muss ich dann noch den DRK-Suchdienst einschalten? Muss ich den Suchdienst überhaupt noch in Todeserklärungsverfahren einschalten?

    Vielen Dank schon mal für die Rückmeldungen.

  • Standesamt I auf jeden Fall, denn die Russen haben in den 90er Jahren Archive geöffnet, die bis dahin nicht zugänglich waren. Vielleicht ist nachträglich eine Sterbeurkunde ausgestellt worden.
    Heimatortkartei (jetzt Lastenausgleichsarchiv Bayreuth) nur, wenn der Verschollene aus ehemals deutschen Gebieten stammt.
    DRK scheint mir hier nicht mehr notwendig. Kam die letzte Feldpost wirklich 1949?

  • Standesamt I auf jeden Fall, denn die Russen haben in den 90er Jahren Archive geöffnet, die bis dahin nicht zugänglich waren. Vielleicht ist nachträglich eine Sterbeurkunde ausgestellt worden. Heimatortkartei (jetzt Lastenausgleichsarchiv Bayreuth) nur, wenn der Verschollene aus ehemals deutschen Gebieten stammt. DRK scheint mir hier nicht mehr notwendig. Kam die letzte Feldpost wirklich 1949?

    Nein! Wie im Sachverhalt geschrieben, kam die letzte Feldpst 1945. Dies wurde 1949 von der Ehefrau mitgeteilt - war vllt. etwas missverständlich geschrieben, sorry.
    Eine Sterbeurkunde habe ich nicht. Der Verschollene war in Dts. geboren.

  • Hallo!
    ich aktiviere diesen Chat mal wieder... denn einen Antrag, jemanden für tot zu erklären, habe ich nun auch auf dem Tisch und zunächst ein paar große :confused:
    Ich schätze mal, mir fehlen zunächst ein paar Informationen...

    1. Die Schwester des Vermissten stellt den Antrag. In Ordnung, oder?
    2. Sie teilt den Namen, das Geburtsdatum und den Geburtsort des Vermissten mit. Schon mal etwas, oder?
    3. Sie gibt an, dass er seit 42 Jahren "verschollen" sei. Kriegsvermisst ist er also wohl nicht.

    Weitere Angaben habe ich nicht. Welche Informationen brauche ich denn noch? Der letzte Wohnsitz?
    Und reicht es aus, wenn jemand seit 42 Jahren nichts mehr von einer anderen Person gehört hat, damit ein Todeserklärungsverfahren durchgeführt wird? Ich dachte in dem Zusammenhang immer an Kriegsvermisste.

    Hilfeeee... :eek::oops:

  • Ernstliche Zweifel am Fortleben sind jetzt wodurch begründet? Was ist mit dem Wohnsitz des Verschollenen?

    Ins VerschG hast du schon geschaut, oder?

    Schon, ja.
    Den letzten Wohnsitz müsste ich bei der Antragstellerin noch erfragen, um überhaupt etwas zur Zuständigkeit sagen zu können.
    Ich war zunächst auch irritiert von der Schwester als Antragstellerin. Sie könnte ja aber auch ein rechtliches Interesse an der Todeserklärung haben (gesetzliche Erbfolge). Und da überlege ich auch schon wieder. Muss sie mir das rechtliche Interesse noch weiter begründen?
    Wenn mir die Antragstellerin jedoch glaubhaft macht, dass Tatsachen vorliegen, die zur Begründung des Antrags führen, kann ich das Verfahren doch durchführen, oder? Ich denke nur, dass die Informationen, die ich bisher habe, etwas dünn sind und müsste ohnehin entsprechend nachhaken.

    Todeserklärungen bzw. das VerschG kannte ich wirklich nur (ganz entfernt) aus der Theorie und da die Akte hier ohnehin schon ewig lag (hab die Urkundssachen frisch bekommen), muss ich ja jetzt mal etwas tun. :D

  • Wenn die Vorfragen (Zuständigkeit, Rechtsschutzbedürfnis) geklärt sind, wird es kniffelig: will der "Verschollene" keinen Kontakt oder bestehen ernstliche Zweifel an seinem Fortleben?

    Ok. Und ich denke mal, die ernstlichen Zweifel sollte sie mir schon entsprechend glaubhaft machen. Vielleicht wäre ein persönliches Gespräch da sinnvoll. Ich glaube, hin- und herschreiben bringt da nicht so viel.
    Danke erstmal für die Tipps! Wenn ich mehr erfahren habe, melde ich mich hier sicher nochmal. :oops:

  • In Zweifelhaften Fällen schlägt mein Kommentar vor, dass man einen Termin abhält.

    Wenn das mein Fall wäre, hätte ich da einige Fragen an die Antragstellerin... z.B.

    Was ist genau passiert?
    Welches Interesse hat sie an dem Verfahren?
    Warum ist 40 Jahre nichts bezgl. VerschG unternommen worden?
    Wurde die Betroffene bei der Polizei vermisst gemeldet?
    Wenn ja: mit welchem Ergebnis?
    Wenn nein: warum nicht?
    Wurden damals Freunde / Arbeitgeber / Vermieter gefragt, ob die etwas wissen?
    Was wurde damals versucht, um die Verschollene zu finden (z.B. Zeitungsaufrufe)?
    Generell: Wie sah das persönliche Umfeld aus?
    Gibt es Anhaltspunkte, die für ein Untertauchen sprechen (z.B. Ermittlungsverfahren, Schulden)?
    Was ist aus dem Besitz und der Wohnung geworden? Wer hat sich darum gekümmert (Abwesenheitspfleger?)?

    Solche Fragen schriftlich zu stellen, könnte ungeschickt sein, da die Antragstellerin dann genug Zeit hat, sich eine passende Antwort zurecht zulegen. In einem Termin dürften Unstimmigkeiten eher offenbar werden.

  • Darf ich fragen, welchen Kommentar Du hast? Die sind nämlich sehr dünn gesät in Verschollenheitssachen.

    Aber ich stimme zu. Unbedingt einen Termin machen. Das bringt oft Licht ins Dunkel. Hab ich letztens auch gemacht, als ich einen in Syrien erschossenen Syrer hier in Deutschland für tot erklären sollte....und inzwischen auch gemacht habe.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Staudinger, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen. Da wird auch das VerschG kommentiert.

    Vielen lieben Dank. Den haben wir hier nicht. Muss ich bestellen....wenn es wieder Mal möglich ist.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Ich kann jetzt nicht nachsehen, aber prüfe doch mal, ob der auch in unserem beck-online-Abo drin ist.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Ich kann jetzt nicht nachsehen, aber prüfe doch mal, ob der auch in unserem beck-online-Abo drin ist.

    Dankeschön :)

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Darf ich fragen, welchen Kommentar Du hast? Die sind nämlich sehr dünn gesät in Verschollenheitssachen.

    Aber ich stimme zu. Unbedingt einen Termin machen. Das bringt oft Licht ins Dunkel. Hab ich letztens auch gemacht, als ich einen in Syrien erschossenen Syrer hier in Deutschland für tot erklären sollte....und inzwischen auch gemacht habe.

    Beck Online Großkommentar Verschollenheitsgesetz. Der ist im Landesabo in BW enthalten und ziemlich aktuell.

  • Darf ich fragen, welchen Kommentar Du hast? Die sind nämlich sehr dünn gesät in Verschollenheitssachen.

    Aber ich stimme zu. Unbedingt einen Termin machen. Das bringt oft Licht ins Dunkel. Hab ich letztens auch gemacht, als ich einen in Syrien erschossenen Syrer hier in Deutschland für tot erklären sollte....und inzwischen auch gemacht habe.

    Beck Online Großkommentar Verschollenheitsgesetz. Der ist im Landesabo in BW enthalten und ziemlich aktuell.

    DANKESCHÖN!

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • In Zweifelhaften Fällen schlägt mein Kommentar vor, dass man einen Termin abhält. Wenn das mein Fall wäre, hätte ich da einige Fragen an die Antragstellerin... z.B. Was ist genau passiert? Welches Interesse hat sie an dem Verfahren? Warum ist 40 Jahre nichts bezgl. VerschG unternommen worden? Wurde die Betroffene bei der Polizei vermisst gemeldet? Wenn ja: mit welchem Ergebnis? Wenn nein: warum nicht? Wurden damals Freunde / Arbeitgeber / Vermieter gefragt, ob die etwas wissen? Was wurde damals versucht, um die Verschollene zu finden (z.B. Zeitungsaufrufe)? Generell: Wie sah das persönliche Umfeld aus? Gibt es Anhaltspunkte, die für ein Untertauchen sprechen (z.B. Ermittlungsverfahren, Schulden)? Was ist aus dem Besitz und der Wohnung geworden? Wer hat sich darum gekümmert (Abwesenheitspfleger?)? Solche Fragen schriftlich zu stellen, könnte ungeschickt sein, da die Antragstellerin dann genug Zeit hat, sich eine passende Antwort zurecht zulegen. In einem Termin dürften Unstimmigkeiten eher offenbar werden.

    Danke schön :) Genau das ist jetzt auch mein Plan. Nicht nur, dass sich die Antragstellerin vorher alles schön zurechtlegen könnte. Auch kriege ich die Antworten vielleicht nur bruchstückhaft, muss dann wieder nachfragen, etc. Das ist doch Schwachsinn! Ich werde einen Termin mit ihr machen.

  • Ganz aktuell: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.01.2020, I-3 Wx 211/19, abgedruckt in FamRZ 2020, 1685

  • In der 50. Aufl. des Palandt ist das VerschG auch kommentiert. Guck mal in der Bücherei nach den alten Auflagen.

    Danke für den Tipp. Aber wir sind ein sehr kleines Gericht und unsere Bibliothek ist sehr überschaubar. Ich werde mich aber kümmern.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!