Justizministerium Brandenburg weist Manipulationsvorwürfe gegen Grundbuchamt zurück

  • Ich verstehe nicht, was das mit Bodenreform zu tun hat.
    Unabhängig davon gehe ich davon aus, daß die Bestellungsbehörde genehmigen muß.
    Die BGH-Entscheidung hindert nicht, da nicht per se davon ausgegangen werden kann, daß ein gesetzlicher Vertreter seine Vertreterstellung mißbraucht. Eine entsprechende Erfahrung existiert (noch?) nicht. Grundsätzlich haben wir von ordentlichem Verwaltungshandeln auszugehen.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Nein, das gerade ausdrücklich nicht. Da hätte ich persönlich bei auscheidenden Personen mehr Bedenken, aber das gehört keineswegs hierher. Das "noch" bezog sich darauf, daß vielleicht noch mehr "Leichen" auftauchen und irgendwann das Faß voll ist. Aber wie gesagt, ausdrücklich keine Zukunftsprognose!

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