Ich verstehe nicht, was das mit Bodenreform zu tun hat.
Unabhängig davon gehe ich davon aus, daß die Bestellungsbehörde genehmigen muß.
Die BGH-Entscheidung hindert nicht, da nicht per se davon ausgegangen werden kann, daß ein gesetzlicher Vertreter seine Vertreterstellung mißbraucht. Eine entsprechende Erfahrung existiert (noch?) nicht. Grundsätzlich haben wir von ordentlichem Verwaltungshandeln auszugehen.
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