Hallo,
wie verfahrt Ihr, wenn euer Kollege (Vorgänger, Urlaubsvertretung...) einen KFB erlassen hat und jetzt die Erinnerung dagegen reinflattert???
Helft ihr selbst ab (oder eben nicht...) oder legt ihr es dem betreffenden Kollegen wieder vor?
Würde mich mal interessieren, haben darüber in der MIttagspause einen kleinen Smalltalk geführt;)
(Nicht-) Abhilfe Erinnerung, wenn Kollege KFB erlassen hat
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bayernmichbeck -
14. Februar 2008 um 14:45
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Die Erinnerung bearbeitet immer der, der auch die angefochtene Entscheidung erlassen hat. So die Absprache bei uns.
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Das halte ich grundsätzlich auch für sinnvoll.
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Die Erinnerung bearbeitet immer der, der auch die angefochtene Entscheidung erlassen hat. So die Absprache bei uns.
Ebenso, wer Mist macht, der soll ihn auch selbst wieder ausbügeln. -
Wenn ich aus dem Urlaub wieder da bin, entscheide auch wieder ich, ob ich der gegen die Entscheidung meines Kollegen eingelegten Erinnerung abhelfe oder nicht.
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Ebenso, wer Mist macht, der soll ihn auch selbst wieder ausbügeln.
So krass wollte ich das nicht formulieren... -
In den Abteilungen der Kollegen, entscheiden diese nach Rückkehr selbst. In meinen Abteilungen entscheide ich.
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Ebenso, wer Mist macht, der soll ihn auch selbst wieder ausbügeln.
So krass wollte ich das nicht formulieren...
Aber gemeint hast Du es. -
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Das ist unterschiedlich. Wenn es eine einfache, übersichtliche Sache ist, mache ich das auch in der Vertretung. Knifflige Sachen lasse ich liegen, weil der betreffende Kollege da besser drin steckt. Und wenn es unterschiedliche Rechtsauffassungen gibt, funke ich meinen Kollegen auch nicht rein.
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Entweder der Kollege macht`s (ggf. nach Rückkehr) selbst, oder ich entscheide und helfe nicht ab. Käme nicht auf die Idee einen Kollegen aufzuheben.
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Ich möchte da differenzieren:
Wenn es sich um eine Sache aus meinem Aufgabenbereich handelt und der Kollege als mein Urlaubs- oder Krankheitsvertreter entschieden hat, würde ich nach meiner Rückkehr selbst über die Abhilfe befinden.
Wenn es sich dagegen um eine Sache meines Kollegen handelt, der die angefochtene Entscheidung noch selbst erlassen hat, und ich als sein Vertreter die Beschwerde oder Erinnerung vorgelegt bekomme, sollte er gewöhnlich auch selbst über die Abhilfe entscheiden (mit Ausnahmen natürlich für Eilfälle oder, wie jetzt bei uns, bei monatelanger krankheitsbedingter Abwesenheit). Allerdings würde ich auch in diesem Fall eine Abhilfeentscheidung selbst in Erwägung ziehen, wenn es sich nicht um eine offensichtlich fehlerhafte Entscheidung oder um eine andere Rechtsauffassung meines Kollegen handelt, sondern mit dem Rechtsmittel neue Tatsachen oder Gründe vorgetragen werden. -
Wenn es sich dagegen um eine Sache meines Kollegen handelt, der die angefochtene Entscheidung noch selbst erlassen hat, und ich als sein Vertreter die Beschwerde oder Erinnerung vorgelegt bekomme, sollte er gewöhnlich auch selbst über die Abhilfe entscheiden (mit Ausnahmen natürlich für Eilfälle oder, wie jetzt bei uns, bei monatelanger krankheitsbedingter Abwesenheit).
so schaut's aus...:daumenrau -
Warum sollte ich nicht abhelfen, wenn etwas schief gelaufen ist.
Aber da ich fast grundsätzlich nie abhelfe und die Richter(****) entscheiden sollen, kommt es nur selten vor (bei groben, offensichtlichen Fehlern).
Ich bin allein schon deshalb froh, wenn in meiner Abweseheit auch in meinen Sachen entschieden wird.
Generell würde ich vielleicht Rücksprache mit dem Kollegen halten.
Wortänderung durchgeführt!
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(Mod.) -
Das ist unterschiedlich. Wenn es eine einfache, übersichtliche Sache ist, mache ich das auch in der Vertretung. Knifflige Sachen lasse ich liegen, weil der betreffende Kollege da besser drin steckt. Und wenn es unterschiedliche Rechtsauffassungen gibt, funke ich meinen Kollegen auch nicht rein.
ganz einfache Sachen (z.B. Rechenfehler, Zahlendreher z. B. in der Quotelung) erledige ich auch in der Urlaubsvertretung, bei unterschiedlicher
Rechtsauffassung funke ich auch nicht dazwischen. -
Das ist unterschiedlich. Wenn es eine einfache, übersichtliche Sache ist, mache ich das auch in der Vertretung. Knifflige Sachen lasse ich liegen, weil der betreffende Kollege da besser drin steckt. Und wenn es unterschiedliche Rechtsauffassungen gibt, funke ich meinen Kollegen auch nicht rein.
ganz einfache Sachen (z.B. Rechenfehler, Zahlendreher z. B. in der Quotelung) erledige ich auch in der Urlaubsvertretung, bei unterschiedlicher
Rechtsauffassung funke ich auch nicht dazwischen.
So auch bei mir -
Mir blieb mal nichts anderes übrig, als dazwischenzufunken, als eine frische Rechtspflegerin hier eine Auffassung vertreten hat, die nicht zu halten war und, nachdem sie gen Heimat versetzt worden war, ich die sof. Beschwerde auf den Tisch bekam. An der Ansicht im Ursprungsbeschluss habe ich dann nicht mehr festgehalten. Das war jedoch die absolute Ausnahme.
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Das ist unterschiedlich. Wenn es eine einfache, übersichtliche Sache ist, mache ich das auch in der Vertretung. Knifflige Sachen lasse ich liegen, weil der betreffende Kollege da besser drin steckt. Und wenn es unterschiedliche Rechtsauffassungen gibt, funke ich meinen Kollegen auch nicht rein.
ganz einfache Sachen (z.B. Rechenfehler, Zahlendreher z. B. in der Quotelung) erledige ich auch in der Urlaubsvertretung, bei unterschiedlicher
Rechtsauffassung funke ich auch nicht dazwischen.
So auch bei mir
Das Problem hatte ich glücklicherweise noch nie - aber für den Fall des Falles würde ich es genauso handhaben. -
und die Richter(****) entscheiden sollen
Ausgangsbeitrag geändert!
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(Mod.) -
und die Richter(****) entscheiden sollen
M. E. auch überflüssig
Ausgangsbeitrag geändert!
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(Mod.)
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