§ 13 HinterlO

  • Guten Morgen,

    reicht es für einen Antrag gem. § 13 HinterlO aus, wenn man den rechtskräftigen Titel beifügt oder muss man zusätzlich noch die Freigabeerklärung des Hinterlegers beifügen? diese bekomme ich nicht, da dieser in der Türkei ist und nicht mehr anwaltlich vertreten ist? Wie kann man dann vorgehen?

  • Hi,

    § 13 II Nr.2 HO stellt die "Alternative" zu den in Nr.1 genannten Freigabeerklärungen dar, eine Freigabeerklärung des Beteiligten braucht also nicht vorgelegt zu werden.
    Rechtskräftige Entscheidungen, die die Berechtigung des Empfängers mit Wirkung gegen die Beteiligten feststellen, binden auch die Hinterlegungsstelle. Du kannst (und musst sogar...) dem Antrag entsprechen, ohne die Berechtigung nochmals zu prüfen.

    Bei mehreren Beteiligten wäre ein rk Titel gegen alle erforderlich, andernfalls müssten - sollte zB nur gegen einen ein rk Titel vorliegen - die anderen Beteiligten bewilligen.

    Falls du den Kommentar zur Hand haben solltest: Bülow / Schmidt, 4.Aufl., § 13, Rn. 32ff.

  • achso wass ich noch sagen wollte.


    hinterlegt hatten aufgrund des Pfändungsbeschlusses und Arresthalt ein Drittschuldner. dieser hat aber auch wegen § 372 Satz 2 BGB hinterlegt.

    der Arrest ging nur gegen eine ausländische Firma. die hautpsacheklage gegen diese türkische Firme, die deutsche tochtergesellschaft und einen Geschäftsführer.

    die deutsche Tochtergesellschaft ist pleite. der InsV hat die Freigabe erklärt. Gegen die im ausland sitzende Firma ist TeilVersäumnisurteil ergangen genau so wie gegen den GF. Teil VU ist rechtskräftig.

    Beste Grüße

  • ...ansonsten E-Mail-Addy per PN an mich, dann sende ich dir die entspr. Stelle zu - ginge dann aber erst heute nachmittag...!

  • achso noch wohl ganz wichtig. in dem Urteil steht nur drin, dass EUR xxxxxx ganz normal zu zahlen sind. davon dass hinterlegtes Geld freizugeben ist, steht nichts drin.

    ich habe auch § 13 HinterlO oft so beantragt, dass ich einfach so ein rechtskräftiges urteil beigefügt hatte und manchmal zusätzlich mit Freigabe erklärung. Was nun?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!