Verpflichtung der Sparkassen zur Kontoeinrichtung?

  • Genau diese Oma war ja eben nicht gemeint!
    Ich meinte eher die "Querulanten" unter den Kunden, die Kuddelmuddel verursachen, meinen, alles besser zu wissen und ausfallend werden, wenn man sie nicht verfügen lässt
    Dass wir (die Vo***bank) die Omi "rausschmeißen", kommt nicht in Frage!
    Das wäre ja :gemein:

  • Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole:
    Ich sehe ein Problem auch darin, dass bei gepfändetem Konto - auch wenn nur Sozialleistungen eingehen oder bereits der unpfändbare Teil des Arbeitseinkommen freigegeben wurde - oft kein bargeldloser Verkehr mehr durchgeführt wird. Da muss der Schuldner die 300 EUR für die Miete in bar abheben und dann auf das Konto der Vermieters für ne stolze Gebühr (4-7 EUR) bar einzahlen. Für so ene Verfahrensweise gibt´s überhaupt keine Notwendigkeit, das ist m.E. reine Abzocke.

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • Also, das mit dem "Abheben und Bareinzahlen müssen" machen wir definitiv nicht!
    Hauptsache, das Geld ist innerhalb der 7 Tage verfügt. Wie (Dauerauftrag, Abhebung, Lastschrift, Überweisung) ist uns da völlig egal.

    Alles andere ist wirklich Abzocke - den Leuten würde ich empfehlen, schleunigst die Bank zu wechseln!

    Nachtrag:
    Die 7 Tage natürlich nur bei Sozialleistungen!
    :)

  • Natürlich besteht eine soziale Verpflichtung der Banken, aber die hat ihre Grenzen! Wir sind keine Schuldnerberatungsstelle und dürfen auch keine Rechtsberatung machen.....und(kleiner Seitenhieb) beim Schulden machen, haben uns die Kunden ja auch nicht gebraucht. ;)

  • #89, #91

    Das Problem mit produktiven und unproduktiven Arbeiten kennen wohl die meisten Menschen. Ich würde sogar sagen, eigentlich alle, denn auch Top-Verdiener dürften sich gelegentlich so vorkommen (wenn deren unproduktive Arbeiten auch für uns noch unerreichbar sein mögen).

    Vor einigen Jahrzehnten noch machten die Banken so lange Werbung für das Girokonto, bis das Ziel erreicht war: Ohne Girokonto läuft es nicht mehr recht. Der Mensch braucht ein Girokonto. Er braucht eine Bank.

    Jetzt gibt es immer mehr Problemfälle damit. Sicher brauchten nicht alle Menschen die Bank, um Schulden zu machen. Manche allerdings schon, auch das hört man. Seinen Arbeitgeber braucht man zum Schuldenmachen übrigens genauso selten. Der badet das bei Lohnpfändungen genauso brav und genervt aus.

    Die Geister, die ich rief...

    Nee, sorry, bei allem Verständnis für den einzelnen Sachbearbeiter, dessen Frustration ich sofort nachvollziehen kann: Das Gejammer der Banken kann ich definitiv nicht nachvollziehen, diese Dinge gehören exakt zu diesem Geschäft.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • #89, #91

    Vor einigen Jahrzehnten noch machten die Banken so lange Werbung für das Girokonto, bis das Ziel erreicht war: Ohne Girokonto läuft es nicht mehr recht. Der Mensch braucht ein Girokonto. Er braucht eine Bank.



    :confused: :confused: :confused:

    Ich denke, daß sich die Notwendigkeit für Girokonten nicht nur aus der Werbung der Banken ergeben hat. Da gab es und gibt es sicher noch viel mehr und weit gewichtigere Gründe.....

    Eine moderne bzw. unsere heutige Welt ohne elektronischen Zahlungsverkehr ist völlig undenkbar. Mit oder ohne Werbung der Banken; die im übrigen mit den Girokonten meist mehr Kosten als Ertrag haben dürften.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • Experten nehmen Recht auf ein "Girokonto für jedermann" unter die Lupe

    Finanzausschuss/


     Berlin: (hib/VOM) Der Erfolg der Selbstverpflichtung der deutschen Kreditinstitute zur Einführung eines "Girokontos für jedermann" auf Guthabenbasis steht auf dem Prüfstand einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Mittwoch, dem 29. November. Der Bundestag hatte im Juni 1997 in einer Entschließung die Bundesregierung aufgefordert, über die Fortschritte bei der Umsetzung dieser Selbstverpflichtung der im Zentralen Kreditausschuss zusammengeschlossenen Verbände der Kreditwirtschaft zu berichten. Die Empfehlung besagt laut Regierung, dass alle Kreditinstitute, die Girokonten anbieten, für alle Bürger auf Wunsch ein Girokonto führen.
     Quelle und weiterlesen: heute im bundestag, 353/06 vom 22.11.2006

  • Das "Neueste" zum angesprochenen Thema ist die Bundestagsdrucksache 16/2265 mit dem Titel "Bericht zur Umsetzung der Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses zum Girokonto für jedermann."

    Ich empfehle jedem, der sich mit Zwangsvollstreckung befasst, zumindest Einleitung und Schluss zu lesen. Es steht eine Neuregelung des Kontenpfändungsrechts an. Noch im Jahr 2006 will der Gesetzgeber aktiv werden.

    Nach dem "untauglichen Versuch" des Gesetzgebers in Form des Referentenentwurfs vom September 2004 ("Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Insolvenzordnung, des Kreditwesengesetzes und anderer Gesetze") liegt nun mindestens ein Reformvorschlag auf dem (Literatur-) Tisch: Zimmermann/Zipf in ZVI 2006, 275 ff.

  • heute im bundestag 364/06 vom 29.11.06

    Sachverständige: Immer noch Probleme beim "Girokonto für jedermann"
    Finanzausschuss (Anhörung)


    Berlin: (hib/HAU) Trotz der Selbstverpflichtung der deutschen Kreditinstitute zur Einführung eines Girokontos für jedermann auf Guthabenbasis, besteht das Problem verweigerter Girokonten weiterhin. Das wurde anlässlich einer öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss am Mittwochnachmittag deutlich. Die geladenen Experten diskutierten dabei einen Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung der Empfehlungen des Zentralen Kreditausschusses (16/2265), der auf die Probleme verweigerter Girokonten hinweist. Ebenso auf der Tagesordnung standen Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (16/818) und der Linksfraktion (16/731), in welchen die gesetzliche Verankerung des Rechtes auf ein Girokonto auf Guthabenbasis gefordert wurde. Der Zentrale Kreditausschuss der deutschen Banken (ZKA) sieht, anders als der Bericht der Bundesregierung, durchaus positive Entwicklungen bei der Schaffung des Girokontos für jedermann. Es sei gelungen, ein flächendeckendes Angebot von Girokonten auf Guthabenbasis sicherzustellen. Bei Streitfällen habe sich das Schlichtungsverfahren vor den Kundenbeschwerdestellen bewährt. Es gebe daher keinen Bedarf für eine rechtliche Verpflichtung. Auch eine Verbindlichkeit der Schlichtungssprüche sei nicht erforderlich. Dies käme einem vollständigen Systembruch gleich, so der ZKA. Dem widersprach der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Da Banken den Schlichtungsspruch oftmals ignorieren würden, müsse eine derartige Verbindlichkeit gewährleistet sein. Die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens, so die Verbraucherzentrale, müsse von der Bank ausgehen, da die betroffene Klientel oftmals nicht "selbsthilfefähig" sei. Die Caritas Schuldnerberatung kritisierte, dass Banken nach der Ablehnung eines Girokontos "in der Regel" nicht über die Beschwerdemöglichkeit informierten. Komme es dennoch zum Beschwerdeverfahren, werde dem meist stattgegeben. Dies zeige, so die Caritas, dass die meisten Ablehnungen ungerechtfertigt seien. Professor Udo Reifner vom Institut für Finanzdienstleistungen sieht die deutsche Bankenlandschaft in der Pflicht, Finanzdienstleistungen für alle Bürger zu erbringen. Es reiche nicht aus, nur Vermögen zu verwalten. Das Girokonto sei Mittel der Teilhabe privater Haushalte an der wirtschaftlichen Kommunikation in der Gesellschaft. Reifner forderte eine schriftliche Begründungspflicht bei Kontoverweigerung ebenso wie ein Verbot der Diskriminierung aufgrund von Schulden. Aus Sicht der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) ist die Gefahr der Kontopfändung der Grund für viele Menschen, ohne Girokonto zu leben. Da vielen die Pfändungsschutzmöglichkeiten nicht bekannt seien, ließen sie sich lieber ihre staatlichen Leistungen in bar auszahlen. Die Einführung eines Rechtsanspruches auf ein Guthabenkonto sei daher ebenso erforderlich, wie eine Novellierung des Kontopfändungsrechtes, so die AG SBV. Die Bundesvereinigung der Kommunalen Spitzenverbände sieht hingegen eine gesetzliche Regelung gegenwärtig als nicht erforderlich an. Die Sparkassen kämen ihrer Selbstverpflichtung durchaus nach. Hingegen teile man die Auffassung, eine Reform des Kontopfändungsrechts könne die Bereitschaft der privaten Kreditwirtschaft zur Bereitstellung von Girokonten für jedermann erhöhen. Rechtsanwalt Kai Henning, Fachanwalt für Insolvenzrecht, kritisierte, dass Banken zu häufig noch die Einrichtung eines Kontos zu verhindern suchten. Von einem funktionierenden Recht auf Girokonten für jedermann sei man noch weit entfernt. Daher begrüße er die Forderung der Bundesregierung nach einer erweiterten Selbstverpflichtung der Geldinstitute.

  • Aus dem Newsletter Gesetzte des Bundesanzeiger Verlages:

    Girokonto für Jedermann

    Die Freie Hansestadt Bremen hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) in den Bundesrat eingebracht.

    Obwohl verlässliche Zahlen über die Anzahl kontoloser Bürgerinnen und Bürger nicht vorliegen, haben nach Schätzungen bundesweit etwa 500.000 Menschen kein Girokonto, obwohl sie dies wünschen und zur Teilnahme am wirtschaftlichen Leben benötigen. Das Grundproblem der bestehenden Regelung sei, so der Gesetzentwurf, die fehlende rechtliche Verbindlichkeit zur Einrichtung eines Girokontos für Jedermann. Wie sich insbesondere aus der Rechtsprechung der jüngsten Zeit ergebe, bestehe für den Einzelnen kein individuelles, einklagbares Recht auf Abschluss eines Girovertrages.

    Diesbezüglich ist bereits die Bundesregierung tätig geworden. Wie im Newsletter Gesetze aktuell berichtet, hat das Kabinett am 28. September des vorherigen Jahres einen Gesetzentwurf eingebracht, der die Einführung eines sog. Pfändungsschutzkontos („P-Konto“) vorsieht. Ziel dieser gesetzlichen Regelung ist es, auch jene, die mit Pfändungen bedroht sind, ein Konto für die private Lebensführung zur Erledigung der Geschäfte des täglichen Bedarfs zur Verfügung zu stellen. Beabsichtigt ist in diesem Zusammenhang zudem, die Zahl der Kontokündigungen zu verringern. Seitens der Kreditwirtschaft sollte die seit dem Jahr 1995 bestehende „ZKA-Empfehlung“ zum Girokonto für Jedermann des Zentralen Kreditausschusses, in dem die Spitzenverbände der Kreditwirtschaft zusammengeschlossen sind, durch eine rechtlich bindende Selbstverpflichtung ersetzt werden, was bislang jedoch noch nicht geschehen ist.

    Vor diesem Hintergrund sieht der Gesetzesantrag der Hansestadt Bremen die Einfügung eines neuen § 22q in das KWG in der Neufassung der Bekanntmachung vom 9. September 1998 (BGBl. I 1998, S. 2776), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I 2007, S. 3089) geändert worden ist, vor. Danach sollen Kreditinstitute, die Bankgeschäfte i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 9 KWG betreiben, verpflichtet werden, jeder natürliche Person auf Antrag die Führung eines Girokontos als Guthabenkonto anzubieten (§ 22q Abs. 1 KWG-E). Nur wenn dem Kreditinstitut die Führung eines Girokontos unzumutbar ist, soll kein Rechtsanspruch auf den Abschluss eines Girovertrages bestehen. Das sei insbesondere dann der Fall, wenn die Person Leistungen des Kreditinstitutes für gesetzeswidrige Vorhaben missbraucht oder missbraucht hat (Abs. 2 Nr. 1), für das Vertragsverhältnis wesentliche Angaben falsch oder nicht macht oder gemacht hat (Abs. 2 Nr. 2), Mitarbeiter oder Kunden des Kreditinstitutes grob belästigt oder gefährdet oder dies getan hat (Abs. 2 Nr. 3), das Konto nicht zur Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr nutzt und auf absehbare Zeit nicht nutzen wird (Abs. 2 Nr. 4) oder nicht sicherstellt, dass das Kreditinstitut die für die Kontoführung und Nutzung vereinbarten oder üblichen Entgelte erhält (Abs. 2 Nr. 5).

    Weiterführende Hinweise und den Gesetzesantrag gibt es hier.

  • Mich ärgert es sehr, dass gerade in meinem AG Bezirk beide Volksbanken nicht nur den Kunden kündigen, sodern sogar noch Gebühren, teilweise

    EUR 15,- monatlich wegen einem gepfändetem Konto erheben.

    Schulze-Delitzsch und Raiffeisen würden sich im Grabe umdrehen.

    Ich bin echt sauer - die Sparkasse hingegen verhält sich in meinem Bezirk absolut vorbildlich!

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