Guten Morgen,
häng mich auch mal hier dran.
Am 15.04.16 ging hier der Antrag auf Kostenfestsetzung ein.
Am 27.04.16 wurde vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen des Schuldners angeordnet mit Verfügungsverbot nach § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO.
Ich hab dies zwischenzeitlich der Gl-Vertreterin mitgeteilt und angeregt, dass sie aufgrund § 240 den Antrag zurücknehmen möge und schon jetzt darauf hingewiesen, dass mit Eröffnung des Verfahrens auch das Rechtschutzbedürfnis entfiele.
Als Antwort kam jetzt, dass sie nicht versteht, warum sie zurücknehmen solle. Der Insolvenzverwalter könne jederzeit beitreten.
Hat sie ja Recht, aber warum sollte er das tun Und wie funktioniert das mit dem Beitritt? Hatte das noch nie.
Und wenn sie festsetzen lassen wollen würde - wie krieg ich den vorl. InsVerwalter mit ins Boot?