Änderung der Teilungserklärung

  • Die Notariatsangestellt hat in allen Kaufvertägen dieselbe Vollmacht erhalten, somit handelt sie in der vorliegenden Urkunde für alle Eigentümer.
    Vielen Dank!



    Handelt Sie auch für den Erwerber? Hat dieser auch eine Vollmacht erteilt?

  • Der Bauträger hat WEG gebildet und sodann an die jetztigen Eigentümer verkauft. In diesen Kaufvertägen wurde die Vollmacht jeweils erteilt. Bei der vorliegenden Änderung handelt nun der Bauträger und die Notariatsangestellte (für die jetztigen Eigentümer).

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