Würde Euch das zur Hinterlegung ausreichen?
Der Schuldner fährt einen PKW auf Grund eines ähnlich einem Mietvertrag ausgestalteten Modells. Die laufende Rate für April konnte nicht überwiesen werden (kam von der Bank zurück); parallel dazu wendet sich ein in der Firmierung vom bisherigen Vertragspartner leicht abweichendes Unternehmen an den Schuldner unter Angabe einer neuen Bankverbindung und der Bitte, er solle fortan dorthin bezahlen.
Gleichzeitig bekommt der Schuldner aber Post von der refinanzierenden Bank mit der Behauptung, sie sei Eigentümer des PKW. Der Vertrag zwischen Bank und der Vermieterin sei fristlos gekündigt, die Vermieterin "ist nicht berechtigt, Zahlungen von Ihnen für uns entgegenzunehmen". Außerdem solle der Schuldner den Wagen herausgeben.
Kann der Schuldner die monatl. Raten hinterlegen?