Hinterlegen?

  • Würde Euch das zur Hinterlegung ausreichen?

    Der Schuldner fährt einen PKW auf Grund eines ähnlich einem Mietvertrag ausgestalteten Modells. Die laufende Rate für April konnte nicht überwiesen werden (kam von der Bank zurück); parallel dazu wendet sich ein in der Firmierung vom bisherigen Vertragspartner leicht abweichendes Unternehmen an den Schuldner unter Angabe einer neuen Bankverbindung und der Bitte, er solle fortan dorthin bezahlen.

    Gleichzeitig bekommt der Schuldner aber Post von der refinanzierenden Bank mit der Behauptung, sie sei Eigentümer des PKW. Der Vertrag zwischen Bank und der Vermieterin sei fristlos gekündigt, die Vermieterin "ist nicht berechtigt, Zahlungen von Ihnen für uns entgegenzunehmen". Außerdem solle der Schuldner den Wagen herausgeben.

    Kann der Schuldner die monatl. Raten hinterlegen?

  • Was ergibt sich denn aus dem Handelsregister zu den voneinander abweichenden Firmen? Bloße Firmenänderung? Unterschiedliche Rechtspersönlichkeiten?

  • Was ergibt sich denn aus dem Handelsregister zu den voneinander abweichenden Firmen? Bloße Firmenänderung? Unterschiedliche Rechtspersönlichkeiten?



    HR-Auszüge liegen noch nicht vor.



    Ich würde mir zunächst auch erst die Auszüge anschauen bzw. kommen lassen...

    Gem. § 372 BGB berechtigt die Ungewissheit über die Person des Gläubigers zur Hinterlegung, idR geht es dabei um Rechtsnachfolge(n)... Steht glaube ich auch so ähnlich im Palandt, habe ich aber gerade leider nicht zur Hand...

    Zu eigenen Ermittlungen ist der Schuldner nicht verpflichtet, insb. nicht bei Vorgängen, auf die er kein Einfluss hat / haben kann...



  • Ich würde diese Schilderung als hinreichend für die Darlegung eines Hinterlegungsgrundes akzeptieren und die AnnahmeAO auf entsprechenden Antrag des Schuldners wegen Gläubigerungewissheit fertigen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!