Ich weiß nicht, ob man da hinterlegen kann oder muss?
Der Mandant ist gewerblicher Mieter eines Werksgeländes, das der Vermieter gekündigt hat. Der Vermieter zieht monatlich die Miete immer bar ein, indem er auftaucht und das Geld gegen Quittung einnimmt (no comment). Es ist streitig, ob er das Mietverhältnis kündigen konnte, weil unklar ist, ob nach dem von den Parteien selbstgemachten Vertrag die ordentliche Vermieterkündigung ausgeschlossen ist, weiter ist unklar, ob wenn die ordentliche Kündigung nicht ausgeschlossen ist, nach dem Vertrag ein Kündigungsgrund nötig ist oder nicht und - wenn ja -, ob der behauptete Kündigungsgrund vorliegt. Darüber hinaus hat angesichts dieser Ungewissheit der mittlerweile eingeschaltete Anwalt des Vermieters auch noch fristlos gekündigt, wobei wiederum str. ist, ob der hierfür angegebene Grund vorliegt.
Wie dem auch sei: trotz seiner Behauptung, wirksam gekündigt zu haben, kam der Vermieter bisher immer treu jeden Monat und zog die Miete ein. Der Mandant reibt sich natürlich die Hände. Der Anwalt des Gegners erklärt das jetzt so, der Vermieter habe dadurch lediglich die "Nutzungsentschädigung" eingezogen, es sei ja gekündigt. Mittlerweile kommt der Vermieter immer noch, weigert sich aber jetzt, die Miete anzunehmen. Daraufhin habe ich dem Gegenanwalt im April geschrieben: darf der Mandant die laufende Miete auf Ihr Anwaltskonto überweisen?`Ich bitte um Mitteilung bis zum soundsovielen, ansonsten hinterlegt der Mieter die Miete. Keine Antwort. Inzwischen ist Mai. Der Vermieter war wieder da, um nach dem Rechten zu sehen, nahm aber auch die Maimiete nicht entgegen. Dafür gibt es Zeugen.
Kann man da hinterlegen?