Hinterlegung von Genossenschaftsanteilen

  • Hallo und Hilfe,
    ich bin Vertreter in Hinterlegungssachen. Bei mir war gerade ein Betreuer, der ein Genossenschaftsbuch einer Verstorbenen in der Hand hatte. Das sah aus wie ein Sparbuch. Er meinte, dass die Genossenschaftsanteile wohl noch zu Lebzeiten gekündigt worden sind. Er wollte nun das "Buch" bei mir hinterlegen.
    Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass es sich um eine Geldhinterlegung handelt, bei der die Genossenschaft das Geld hinterlegen müsste.
    Hat jemand Erfahrungen mit einem Genossenschaftsanteilsbuch? Mir ist das gänzlich fremd. Kommt vielleicht eine Hinterlegung mit HS 2 in Betracht? :confused:

    Danke schon jetzt für eure Hilfe.

  • Für die Geschäftsanteile, die ein Genosse einer Genossenschaft zeichnet, gibt es kein "Buch". Der Werdegang ergibt sich aus §§ 15, 15b, 30 GenGes.
    Es kann sich m. E. nur um ein Sparbuch gehandelt haben.

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