Irgendwie hakt es bei mir?
Ich habe hier einen Antrag auf Erlass des VB, verbunden mit dem Antrag die Kosten des Verfahrens nach Rücknahme des Widerspruchs, der beklagten Partei aufzuerlegen.
Anlage der VB ( herkömmliche Formulare Blatt 3 - 5)
Ich kann einfach die beantragten Kosten nicht nachvollziehen, zumal ich das so kenne, dass der Zivilrichter über die Kosten nach Rücknahme des Widerspruchs entscheidet, in der Zivilakte ein Antrag nach § 104 ZPO gestellt wird und die dann im VB titulierten Kosten abgezogen werden.
Hier beantragt der Antragstellervertreter nun folgendes:
Hauptforderung: 1.295,96 €
Nebenforderung: 176,65 € (darin enthalten die Geschäftsgebühr von 136,50 €
bisherige Kosten des Verfahrens: 89,50 € davon augeschlüsselt 32,50 € Gerichtskosten und Gebühr des Prozessbevollmächtigten 36,75 € (kann ich nicht nachvollziehen) und 20,00 € Auslagen.( Mwst. entfällt.)
So dann weiter unten Antrag VB Erlass wegen vorstehender Beträge dann hinzu weitere Kostenbeträge
1. Auslagen des Antragstellers - siehe Anlage 2 - in Höhe von 214,00 € hier wie folgt aufgeführt:
1,3 Verfahrensgebühr 136,50 €
Auslagen 20,00 €
./. Anrechnung Geschäftsgebühr ./. 105,00 €
Zwischensumme 51,50 €
plus Gerichtskosten 162,50 € = 214,00 €
dann beantragt er noch die Gebühr für Erlass VB in Höhe von 52,50 € insgesamt 266,50 €
Ich denke mal, dass über die Kosten, die sich aus dem Rechtsstreit ergeben, der Zivilrichter entscheiden muss. Kann mir aber auch vorstellen, dass ich die Kosten dann gleich im VB mit festsetzen kann gemäß § 105 ZPO(obwohl ich das noch nie hatte) .
Auf jeden Fall kann ich seine Gebühr in Höhe von 36,75 € nicht nachvollziehen. Ich hoffe, der Sachverhalt ist nicht zu verwirrend.
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