• :confused: Wie würdet ihr hier vorgehen ?

    Habe hier ein Ersuchen nach § 10 (1) Nr. 7 EntschG , § 15 GBBerG vorliegen und soll anstelle Miteigentümerin a die BRD eintragen. Der Bescheid ist bestandskräftig. Darin heißt es u.a. " die unbekannte Miteigentümerin a wird mit ihren Rechten ausgeschlossen". "Der Aufenthalt von a konnte nicht ermittelt werden." Öffentliche Zustellung ist erfolgt.

    Aus dem Akteninhalt kann ich jedoch die aktuelle Anschrift von a ersehen. Die Behörde wurde darauf hingewiesen, verweist jedoch auf die Bestandskraft. Nun bräuchte ich ja das Ersuchen nur durchführen. Aber was ist mit a ??

    Habt ihr eine Idee :gruebel:

  • Wenn Ersuchen formgerecht ist, dann mußt Du eintragen

    Schick der früheren Miteigentümerin a die Eintragungsnachricht, wenn sie will, kann sie sich ja nun bewegen :)

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