Abmahnung Musiktauschbörse

  • hatte das ewig nicht und bin nicht auf dem Laufenden

    hinsichtlich der Verjährung des Anspruchs wird auf ein BGH Urteil vom 12.05.2016 AZ I ZR 48/15 verwiesen > Verjährung erst nach 10 Jahren!
    Hatte an die übliche Verjährung gedacht, da der Down-/Upload vor 5 Jahren war.
    Antragsteller hat auch schon vor 2 Jahren Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt

    Habe ich da was verpasst?

    Aus dem zitierten Urteil nebst Mitteilung der Pressestelle des BGH lese ich nix von 10 Jahren

  • hatte das ewig nicht und bin nicht auf dem Laufenden

    hinsichtlich der Verjährung des Anspruchs wird auf ein BGH Urteil vom 12.05.2016 AZ I ZR 48/15 verwiesen > Verjährung erst nach 10 Jahren!
    Hatte an die übliche Verjährung gedacht, da der Down-/Upload vor 5 Jahren war.
    Antragsteller hat auch schon vor 2 Jahren Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt

    Habe ich da was verpasst?

    Aus dem zitierten Urteil nebst Mitteilung der Pressestelle des BGH lese ich nix von 10 Jahren

    Habe die Gründe mal überflogen und da folgenden Passus gefunden:

    Gemäß § 102 Satz 2 UrhG findet § 852 BGB entsprechende Anwendung, wenn der Verpflichtete durch die Verletzung auf Kosten des Berechtigten etwas erlangt hat. Danach ist der Ersatzpflichtige auch nach Eintritt der Verjährung des Anspruchs auf Ersatz des aus einer Verletzung des Urheberrechts entstandenen Schadens zur Herausgabe nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung verpflichtet (§ 852 Satz 1 BGB). Dieser Anspruch verjährt nach § 852 Satz 2 BGB in zehn Jahren von seiner Entstehung an und ohne Rücksicht auf seine Entstehung in 30 Jahren von der Begehung der Verletzungshandlung oder dem sonstigen den Schaden auslösenden Ereignis an (BGH, Urteil vom 15. Januar 2015 - I ZR 148/13, GRUR 2015, 780 Rn. 28 = WRP 2015, 972 - Motorradteile). Diese Verjährungsfrist war nicht abgelaufen, als die frühere Klägerin zu 2 den auf einen Eingriff in ihre Verwertungsrechte an dem Titel "Everytime we touch" gestützten Schadensersatzanspruch im Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht am 18. Juni 2014 erhoben und die Verjährungshemmung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB damit herbeigeführt hat (Mühttp://nchKomm.BGB/Grothe aaO § 204 Rn. 27).

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!