Verteilungsverfahren.. und DS hat 2mal Form gewechselt

  • Uiuiui... Verteilungsverfahren ist ja schon schlimm genug (gepfändete Abfindung wurde hinterlegt, da mehrere PfüBse vorliegen) - aber hier gibts nochmal als Spezialität, dass der hinterlegende DS zweimal Firma geändert hat. Einmal wars ne Ausgliederung, und einmal ne Betriebsübernahme.

    Mein Problem:
    Ich glaub dem erstrangigen Gl. gerne, dass die Rechtsnachfolge so stimmt (ist n recht bekanntes Unternehmen), trotzdem muss er mir doch nachweisen, dass sein Pfänder von anno ... gegen die X AG jetzt gegen den hinterlegenden DS Z GmbH immer noch gilt.

    Wie soll er das machen - aus dem HR ergibt sich ja nur, dass der neue Rechtsträger durch Ausgliederung entstanden ist, aber nicht, ob das betreffende Arbeitsverhältnis davon betroffen ist?!
    Hat er einen gesetzlichen Anspruch gegen den DS auf entsprechende Nachweise (womöglich noch urkundlich - mir muss es ja auch urkundlich vorgelegt werden..)?

    Ich könnte natürlich den Verteilungsplan einfach aufstellen, wenn er den Nachweis nach Fristsetzung nicht erbringt - aber wer will das schon? Dann gibts nur Verwicklungen ohne Ende.
    Daher würde ich dem Gl. gerne einen Tip geben, wie er an seine Nachweise kommt - aber wie?

    Ist lang geworden... :( aber ich bin momentan echt planlos, und für jede Hilfe dankbar.
    Wieso krieg immer ich sowas? :mad:

  • Hmm, ist das wirklich ne gute Idee, das aus dem Vollstreckungsforum zu schieben? *maul*

    Das Kernproblem betrifft schließlich die gegenseitigen Pflichten zwischen DS und Gläubiger...

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