bed. Nacherbfolge und Erbauseinandersetzung

  • So ihr Lieben, ich habe die Akte mal wieder auf dem Tisch und langsam platzt mir der Kragen. Nachdem ich mich nun dazu entscheiden hatte, den Erbschein samt der Quotenberichtigung so hinzunehmen und mich nicht weiter rum zu streiten, kommt nun heut die Nachtragsurkunde vom Notar.

    Er konnte sich natürlich nicht verkneifen darin meine "falsche Rechtsauffassung" zu kommentieren. Natülich hat er auch nochmal darauf hingewiesen, dass er sich ja mit der Nachlassrichterin einig ist und beide meinen "akademischen Streit" nicht verstehen können. An dieser Stelle war ich schon sehr :binsauer

    Nun aber der eigentliche Aufreger: Der Notar betont über eine halbe Seite in seiner Urkunde, dass ja der Nacherbenvermerk nicht auf sämtlichen Grundstücken der Eheleute eingetragen werden dürfte, sondern nur an dem Grundstück xy. Und erst jetzt wird mir bewusst, was das Anschreiben der Nachlassrichterin sollte ("Wie sich aus dem Erbschein ergibt, bezieht sich aufschiebend bed. Nacherbschaft nur auf das Grundstück xy"). Das sehe ich allerdings anders, denn im Erbschein heisst es:

    "Hinsichtsich des Erbteils der Eheleute ... ist in Höhe von 65/100-Anteil aufscheibend bed. Nacherbfolge angeordnet. Sie tritt ein mit dem Verkauf des Grundstücks xy."

    Da steht nix von wegen Beschränkung nur auf dieses Grundstück.

    Also was soll ich jetzt tun? Der einfachste Weg wäre die Nacherbin nochmal anzuschreiben und anzufragen, ob sie damit einverstanden wäre, wenn der Nacherbenvermerk nur auf diesem Grundstück xy eingetragen wird. Der andere Weg wäre nun erneut einen neuen Erbschein anzufordern.

    Was meint ihr?

  • M. E. ist der Nacherbenvermerk an sämtlichen Grundstücken einzutragen, die unsere Ehegatten als Surrogat bekommen. Eine Beschränkung der Nacherbfolge auf einen dieser Gegenstände kann ich nicht erkennen.

    Ich würde auch die Geschichte mit dem Erbschein nicht bieten lassen und das Ganze nur auf Anweisung des LG eintragen.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Hab jetzt Rücksprache mit einigen Kollegen hier gehalten und keiner kann eine Beschränkung der Nacherbfolge auf das Grundstück xy erkennen.

    Habe mir jetzt überlegt, dass ich den Notar anschreibe und mitteile dass ich weiterhin beabsichtige den NE-Vermerk an sämtlichen Grundstücken der Eheleute einzutragen. Kurze Begründung dazu und Zusatz, dass dies ein Antragsverfahren ist und ich deshalb von ihm einen berichtigten Erbschein haben will und entgegen seiner Auffassung weder den Nacherben noch das hiesige Nachlassgericht zu irgendetwas auffordern werde.

    Bin nur noch am überlegen ob ich gleich dazu schreibe, dass ihm der Rechtsmittelweg offen steht!? Was meint ihr?

  • Schreib's ihm.

    Frage ist aber, ob da nicht ein Antrag auf Eintragung nur an dem einen Grundstück vorliegt. Das hätte dann eine Zwischenverfügung zur Folge, gegen die er ebenfalls Beschwerde einlegen mag. Zur Abkürzung würde ich da nicht lange hin und her schreiben, sondern sogleich hierzu eine ZV schreiben, damit auch zu dieser Frage der Rechtsweg eröffnet ist.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Bezüglich der Nacherbfolge hat der Notar gar nichts beantragt, lediglich den Vollzug der Eigentumsumschreibung. Auch in den Urkunden ist zu dem NE-Vermerk nichts gesagt.

    Also gut packe ich das ganze in eine Zwischenverfügung und weise ihn abschließned auf den Rechtsmittelweg hin.

    Vielen Dank! Ich werde euch weiterhin auf dem laufenden halten.

  • Der Notar betont über eine halbe Seite in seiner Urkunde, dass ja der Nacherbenvermerk nicht auf sämtlichen Grundstücken der Eheleute eingetragen werden dürfte, sondern nur an dem Grundstück xy.


    Ich dachte, deswegen...

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

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