Ersetzung der Zustimmung zur Namensänderung

  • Aus meiner Sicht kein Fehlschluss. Das Standesamt ist für die Verfahren nicht zuständig, auch wenn der Sachbearbeiter für NÄ beim Standesamt sitzt. :)


    :pueueh:

    Diese Haarspalterei kenne ich sonst nur von Grundbuchrechtspflegern (und -innen). ;)

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Hallo, der Chat ist zwar schon älter, aber vielleicht kann trotzdem noch wer helfen. Was hab ich denn zu prüfen bei einem Antrag auf Genehmigung zu Antragstellung? bei einem Fall von §1618 BGB geht's ja auch schon richtig ums Kindeswohl und Interessen der einzelnen Beteiligten, wie ist das jetzt hier? Muss ich auch so strenge Bewertungen vornehmen? Mein Fall ist wie folgt. KiM verstorben, schon vor Geburt vom KiV getrennt,. Kind lebt bei GM mütterlicherseits hat den Namen vom KiV (logisch) möchte jetzt heißen wie die Großeltern und ihre Tante. KiM hieß vor ihrem Tod auch wie der KiV aber das dürfte wahrscheinlich unerheblich sein. Vormund ist eine Ehrenamtlerin und die teil mir aber auch schon mal mit, dass der KiV wohl nicht zustimmen wird.


    Ich stehe total aufm Schlauch, weiß jemand Rat?

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