Sicherheitsbeauftragter Unfallversicherung SGB VII

  • Kann mir jemand sagen, der sich verwaltungsmäßig oder aufgrund eigener Betroffenheit damit befassen mußte, ob man als Sicherheitsbeauftragter (nach dem Recht der gesetzlichen Unfallversicherung, § 22 SGB VII) verpflichtet ist bzw. gezwungen werden kann, irgendwelche Lehrgänge der Berufsgenossenschaft zu besuchen?

    Nach meinen Recherchen bin ich zu der Auffassung gelangt, daß das nicht möglich ist, da nur geregelt ist "der Unternehmer hat ... zu bestellen ...", aber nirgendwo steht, daß man dann diese und jene Veranstaltungen besuchen muß.

    @Mods: bitte in der Überschrift ein "I" entfernen

    erledigt, Kai

    Einmal editiert, zuletzt von advocatus diaboli (10. August 2008 um 19:26) aus folgendem Grund: Nummer des § hinzugefügt

  • Die Verwaltungen suchen sich meistens einen armen "Tropf" für dieses Amt aus.
    Soweit Fortbildungsveranstaltungen angeboten werden, werden diese davon unterrichtet.

  • Da die Lehrgänge Arbeitszeit sind, dürfte die Verpflichtung zur Teilnahme unter das Direktionsrecht des Arbeitgebers fallen, oder?

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • :2weglach:


    Da die Lehrgänge Arbeitszeit sind, dürfte die Verpflichtung zur Teilnahme unter das Direktionsrecht des Arbeitgebers fallen, oder?



    Meistens stehen jedoch dienstliche Belange dem entgegen!

  • Ja genau. Exec hat wohl letzte Woche zu wenig Steuern eingetrieben und steht jetzt etwas neben sich. Das kann ja sein, daß man im ö.D. voller Freude zu sowas hineilt, aber weder die Firma noch ich sind scharf darauf, daß ich meine Kenntnisse über das Verletzungsrisiko von Büroklammern erweitere.

  • Einer meiner Nebenjobs hier lautet - Sicherheitsbeauftragter. Zu Lehrgängen diesbezüglich werde ich nicht gezwungen, auch nicht in Ausübung des Direktionsrechts. Ich bekomme eine Lehrgangsbroschüre der Unfallkasse von der Verwaltung und "darf" mich dort umsehen, ob was dabei ist, was mir gefällt. Falls nicht, dann eben nicht.
    Nichtsdestotrotz - man hat ja doch irgendwie Interesse zu wissen, was dieser hochtrabende Titel nun soll - war ich mal für einen Tag auf so einem Lehrgang: und habe gelernt, dass du als Sicherheitsbeauftragter nichts musst und darfst - du hast kein Weisungsrecht und unterliegst keinen Weisungen.
    Also mal ein oder zwei Tage locker entspannen und bißchen Erfahrungen austauschen (war zumindest in den Pausen ganz spannend), kann nicht schaden.

  • Hallo, dazu mal ne Frage:

    1.Taucht das "Amt" als Sicherheitsbeauftragter im Pensum (ggf. bei Pebbsy) mit ner kleinen Zahl auf? Oder wird das garnicht berücksichtigt ?

    2. Wenn es nicht auftaucht, hätte man eventuell nen gesonderten Vergütungsanspruch? Denn bei manchen Gerichten bekommen ja auch Wachtmeister Zusatzlohn für "Hausmeistertätigkeiten".

    Dankeschön

  • zu 1.:
    Im offiziellen Pebb§y-Pensum taucht es -wie so vieles- nicht auf. Es sollte aber natürlich intern berücksichtigt sein, entweder mit einer kleine Entlastung oder falls dies auf Grund der allgemeinen Personalsituation nicht möglich sein sollte, so doch zumindestens bei der Verteilung weitere Zusatz- und Sonderaufgaben, um diese dann möglichst gerecht auf alle zu verteilen.

    zu 2.:
    Das ist keine Nebentätigkeit, so wie Hausdienstgeschäfte, die als solche auf Grund einer AV vergütet werden, sondern lediglich eine Zusatzaufgabe. Wenn bei einem großen Gericht, in dem viele Sicherheitsfragen zu klären sind, der Aufwand für den Sicherheitsbeauftragten so groß wird, dass es den Umfang einer Nebentätigkeit annimmt, müsste man m.E. im Einzelfall berichten und überlegen ob entweder eine formelle Teilfreistellung von der Haupttätigkeit (wahrscheinlicher) der eine vergütete Nebentätigkeit (eher unwahrscheinlich) erreicht werden kann.

    In jedem Fall würde ich darauf achten, dass die Position in der ersten Seite der Beurteilung unter "sonstige Tätigkeiten im Beurteilungszeitraum" auftaucht.

  • Wie das Mädel aus der Schweiz :daumenrau

    Ich habe neben Sicherheitsbeauftragtem, Ersthelfer, Etagenbeauftragten jetzt auch noch den Titel des Pandemiehelfers erhalten....:eek::wechlach::wechlach::wechlach:

  • Wie das Mädel aus der Schweiz :daumenrau

    Ich habe neben Sicherheitsbeauftragtem, Ersthelfer, Etagenbeauftragten jetzt auch noch den Titel des Pandemiehelfers erhalten....:eek::wechlach::wechlach::wechlach:



    Ein Mann mit vielen Talenten ;) Fehlt eigentlich nur noch der Tafelwart :D

    P.S.: Was macht man denn als Etagenbeauftragter?

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Ich bin im Brandfall für die Räumung nämlicher verantwortlich....

    Wir haben noch Energiebeauftragte, Ansprechpartner im Sinne des AGG, demnächst einen Strahlungsbeauftragten (oder so)....

    Bei im GVPl steht da eine Menge drin...

  • Strahlungsbeauftragten (nennt sich glaube ich "Strahlenschutzbeauftragter") haben wir auch, wegen der Sicherheitsschleusen, soweit ich weiß. Es ist schon ein Irrsinn...

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Nicht zu vergessen:
    der Evakuierungsbeauftragte,
    der Datenschutzbeauftragte,
    der Sicherheitsbeauftragte,
    der Schwerbehindertenbeauftrage,
    der Gleichstellungsbeauftragte,
    der Verantwortliche für die Zeugenkontaktstelle,
    der Beauftragte für das Ideenmanagement
    usw. usw. (was habe ich vergessen....????)

    Es wird Zeit, dass im Sinne einer auch ordnungsgemäßen Wahrnehmung dieser "Zusatztätigkeiten", der Arbeitsaufwand im Personalbedarf abgebildet bzw. berücksichtigt wird.
    Ansonsten handelt es sich doch nur um öffentlichkeitswirksame Pseudotätigkeiten, die kaum ein Mitarbeiter ehrlicherweise und verantwortlich verrichten kann.


  • Es wird Zeit, dass im Sinne einer auch ordnungsgemäßen Wahrnehmung dieser "Zusatztätigkeiten", der Arbeitsaufwand im Personalbedarf abgebildet bzw. berücksichtigt wird.



    Falsch! Es wird Zeit, dass dieser Beauftragten- und ich-verpiss-mich-in- den-92.-Arbeitskreiswahn aufhört und sich mal wieder jemand um die Arbeit kümmert, für die wir ausgebildet wurden. Arbeit erledigt sich nicht dadurch, dass man alle zwei Wochen im gemütlicher Runde überlegt, wie man die Arbeitsabläufe mal wieder umorganisieren könnte.


  • Es wird Zeit, dass im Sinne einer auch ordnungsgemäßen Wahrnehmung dieser "Zusatztätigkeiten", der Arbeitsaufwand im Personalbedarf abgebildet bzw. berücksichtigt wird.



    Falsch! Es wird Zeit, dass dieser Beauftragten- und ich-verpiss-mich-in- den-92.-Arbeitskreiswahn aufhört und sich mal wieder jemand um die Arbeit kümmert, für die wir ausgebildet wurden. Arbeit erledigt sich nicht dadurch, dass man alle zwei Wochen im gemütlicher Runde überlegt, wie man die Arbeitsabläufe mal wieder umorganisieren könnte.



    Wenn es mal aller zwei Wochen wäre - bei uns gibts das wöchentlich in bestimmten Bereichen.

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