Ich glaube, ich habe gerade ein Brett vorm Kopf aber ich konnte auch weder in den Kommentaren noch im Forum konkret dazu etwas finden.
Ich gehe doch recht in der Annahme, dass bei der nachträglichen Vollstreckungsunterwerfung nach § 800 ZPO der Antragsteller der Brief zwecks Ergänzung nach § 62 GBO vorzulegen hat, oder?!
Hatte eben eine entsprechende Nachfrage eines Notars, der meinte, den Brief bräuchten wir ja wohl nicht.
Briefvorlage bei nachträglicher Unterwerfung
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Die Kommentierung ist nicht eindeutig, aber bei uns in Hessen-Süd wird die nachträgliche Unterwerfung auf dem Brief vermerkt (wenn ich mich recht erinnere, haben wir auch eine entsprechende LG-Entscheidung, ich muß sie nachher mal heraussuchen).
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Im Demharter ist die nachträgliche Vollstreckungsunterwerfung zwar nicht ausdrücklich genannt. Aber es dürfte sich doch eindeutig um eine die Hypothek betreffende Eintragung handeln. Ich würde auf Briefvorlage zum Vermerk der Eintragung auf dem Brief bestehen.
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Stimme den Vorrednern zu. § 62 GBO sagt, dass Veränderungen auf dem Brief zu vermerken sind. Und das setzt voraus, dass der Brief vorliegt.
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Der Brief ist zwar nicht zur Legitimation vorzulegen, aber da die Eintragung auf dem Brief zu vermerken ist, ist er auch deshalb zur Berichtigung einzureichen.
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Ich verlange in solchen Fällen auch immer die Vorlage des Briefes, damit die Unterwerfung darauf vermerkt werden kann (§§§ 41,42,62 GBO). -
Folgender abgewandelter Fall:
BV 1 belastet mit Briefgrundschuld.
BV 2 des gleichen Grundbuchblattes soll nun nachträglich mitbelastet werden. Keine nachrangigen Rechte vorhanden, daher keine Rangänderung einzutragen.
Pfanderstreckung ist materiellrechtlich Neubestellung.
Die Eintragung erfolgt hier auf Antrag und Bewilligung des Eigentümers.Gehe ich richtigerweise davon aus, dass die Pfanderstreckung, die ich in den Spalten 5,6 und 7 verlautbare, rechtsbegründend ist und ich deshalb auf die Vorlage des Briefes bestehen muss?
Danke für die Hilfe
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Sorry.. nochmal unter weiteren Stichworten gesucht. und fündig geworden.. briefvorlage erforderlich....
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